Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sportfördermittel beantragen
Die Stadt Chemnitz stellt als freiwillige Leistung jährlich finanzielle Mittel zur Förderung des Sportes zur Verfügung. Rechtliche Grundlage der Sportförderung ist die Sportförderichtlinie der Stadt Chemnitz (SpoFöRL) in der jeweils geltenden Fassung.
Gefördert werden Sportvereine, keine Einzelpersonen. Gefördert werden gemeinnützige Vereine mit Sitz in Chemnitz und in Mitgliedschaft des Stadtsportbundes Chemnitz e. V. In Ausnahmefällen können auch die Landesfachverbände des Landessportbundes Sachsen e. V. gefördert werden.
Die Sportvereine können für verschiedene Förderarten (Förderzwecke) Zuwendungen unter bestimmten Bedingungen und nach verschiedenen Maßgaben erhalten. Die Förderung erfolgt jeweils für ein Haushalts-/Kalenderjahr in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren.
Antragsberechtigt sind die vertretungsberechtigten Vorstände der Sportvereine. Sie sind auch zur Nachweisführung über die Verwendung der Fördermittel verpflichtet.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5241 (Frau Daghofer)
Antwortdokumente:
- Zuwendungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sportförderrichtlinie der Stadt Chemnitz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Antragstermin für das Folgejahr ist der 30.11. des Vorjahres.