Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen
Nach dieser Richtlinie können Antragsteller eine Zuwendung erhalten, die Angebote in der Stadt Chemnitz erbringen und dafür eine Förderung über die "Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG" (in Zuständigkeit des Jugendamtes) in der jeweils gültigen Fassung erhalten. Zudem können Zuwendungen für Anschaffungen und Ausstattung für neu etablierte Angebote, welche über die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Schulsozialarbeit gefördert werden, gewährt werden.
Zuwendungen können für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände des Anlagevermögens gewährt werden. Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grund noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung.
Formulare
-
Antragsformular
(Original)
weitere Unterlagen gemäß Nr. 8 des Antragsformulares -
Abrechnungsformular
(Original)
weitere Unterlagen gemäß Nr. 5 des Abrechnungsformulares
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5615
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Richtlinie des Jugendamtes der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Angebote der freien Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 11 - 14, 16, 52 SGB VIII sowie präventive Hilfen des SGB VIII)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) vom 17.12.2019
Rechtsbehelf über das förmliche Rechtbehelfsverfahren gemäß Zuwendungsbescheid
Die Zuwendungen sind schriftlich, unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars bis zum 30. November des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Jugendamt der Stadt Chemnitz zu beantragen.