Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Heilpraktikererlaubnis beantragen
Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben, können ihre Anträge auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis sowie einer Heilpraktikererlaubnis auf den Gebieten der Psychotherapie und Physiotherapie im Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz einreichen.
Die Überprüfungen finden zentral für ganz Sachsen im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt in der rechten Spalte.
Formulare
Downloads
Bei Nichtbestehen bekommt der Antragsteller seine Unterlagen vom Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz zurückgeschickt und es ist eine Gebühr in Höhe von 37,50 EUR zu entrichten.
Die Gebühren für die Überprüfung, welche im Landkreis Görlitz stattfindet, entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Antwortdokumente:
- Eingangsbestätigung und
- Abgabenachricht