Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes.
Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes.
Es soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.
Elterngeld kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Für die Bestätigung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld kann die unter Formulare stehende Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld verwendet werden. Wird während des Bezuges von Elterngeld eine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann der Arbeitgeber auf dieser Bescheinigung das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum bescheinigen.
Neuregelungen für Geburten ab 01.04.2024:
- Festlegung der Einkommensgrenze für Elternpaare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro (für Geburten bis 31.03.2024 bei Elternpaaren 300.000 Euro, für Alleinerziehende 250.000 Euro)
- Festlegung der Einkommensgrenze für Elternpaare und Alleinerziehende für Geburten ab 01.04.2025 auf 175.000 Euro
- gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile nur noch maximal für einen Lebensmonat möglich
- Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus des einen Elternteils und gleichzeitiger Bezug von Elterngeld Plus des anderen Elternteils möglich
- Ausnahmen gelten für Mehrlingsgeburten, für Frühgeburten, für neugeborene Kinder mit einer festgestellten Behinderung und in Fällen, in denen für ein Geschwisterkind mit einer Behinderung der Geschwisterbonus zusteht
Weitere Regelungen im Überblick:
- Höchstarbeitszeitgrenze 32 Wochenstunden
- Partnerschaftsbonusmonate
- Teilzeittätigkeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden
- Bezugsdauer von mindestens zwei und maximal vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten
- zusätzliche Elterngeldmonate für besonders früh geborene Kinder
- Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin: ein zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- Geburt mindestens acht Wochen vor dem errechneten Termin: zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Geburt mindestens sechzehn Wochen vor dem errechneten Termin: vier zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Bezug von Elterngeld Plus maximal bis Vollendung des 32. Lebensmonats
- Verzicht auf Ausklammerung von Monaten im Bemessungszeitraum für nichtselbstständige Erwerbstätige möglich, z. B. Monate mit Mutterschaftsgeld, wenn ungünstig für Elterngeldberechnung
- Antrag auf Elterngeld (Original)
- Bescheinigung des Arbeitgebers
-
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
(Original)
nur für nichtselbstständige Erwerbstätige -
Einkommensnachweise
(Kopie)
Nachweise für die letzten 12 Monate vor der Mutterschaftsfrist.
-
Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
(Original)
Anlage des Antrages -
Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
(Original)
Anlage des Antrages -
Arbeitszeitbestätigung über Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
(Original)
Nur erforderlich, wenn Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges vorliegt. -
Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde/ Geburtsbescheinigung
(Kopie beglaubigt)
Nur erforderlich, wenn Original-Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist. -
Aktuelle Bestätigung über die Kindergeldzahlung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn Geschwisterbonus in Anspruch genommen werden soll. -
Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn Geschwisterbonus für ein behindertes Geschwisterkind in Anspruch genommen werden soll. -
Bescheinigung des Jugendamtes
(Kopie)
Nur erforderlich bei Adoption. -
Informationsblatt zu den Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie
(Original)
Nur erforderlich für Geburten bis 31.08.2021 und, wenn Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie zutreffend sind.
-
Ärztliches Zeugnis/Zeugnis Hebamme oder Entbindungspfleger bei Frühgeburten
(Kopie)
Nur erforderlich bei Frühgeburten für Beantragung weiterer Elterngeldbezugsmonate
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5076
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: elterngeld@stadt-chemnitz.de
- Behördenrufnummer 115 (Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr)
Antwortdokumente:
- Bewilligungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
- Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021"
- Service-Team des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wer kann Elterngeld beantragen?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständige
- Beamtinnen und Beamte
- Studierende
- Auszubildende
- Erwerbslose
- Hausfrauen und Hausmänner
Was muss bei der Beantragung von Elterngeld beachtet werden?
Elterngeld kann nur für Lebensmonate des Kindes beantragt werden:
- Mindestens 2 Monate
- Maximal 12 Monate (für 1 Elternteil)
- Maximal 14 Monate (für Väter und Mütter)
Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat.
Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Können Großeltern das Elterngeld erhalten?
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens des betreuenden Elternteiles vor der Geburt des Kindes. Es wird in Höhe von 67% bzw. 65% des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens gezahlt. Nähere Informationen dazu erteilt die Fachabteilung.
Nicht erwerbstätige Elternteile können das Mindestelterngeld erhalten. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern kann sich der nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeldanspruch erhöhen. Auskünfte hierzu erteilt die Fachabteilung.