Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 'Lieblingsplätze für alle' beantragen


Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheits- aber auch im Gastronomiebereich in der Höhe von bis zu 25.000 Euro je Maßnahme. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Die Maßnahmen sind bis zum 31.10. des laufenden Jahres bei der Stadt Chemnitz zu beantragen und die Maßnahmen im Folgejahr umzusetzen.

Empfänger der Zuwendung – Letztempfänger – ist der Träger der einzelnen Maßnahme, der Betreiber (auch Mieter/Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung.

Die Sächsische Aufbaubank -Förderbank- reicht die Förderung an die Kommunen und Landkreise aus. 25 Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Fördermittel sind dabei für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen einzusetzen. Die Kommunen und Landkreise entscheiden selbst unter Beteiligung des Behindertenbeirates und der Behindertenbeauftragen über die Vergabe der Fördermittel und reichen diese an die Letztempfänger (Maßnahmeträger) aus.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 'Lieblingsplätze für alle' (Original)
  • Miet-/Pachtvertrag (Kopie)
  • Grundbuchauszug (Kopie)
    Nur wenn das Eigentum beim Antragsteller liegt.
  • Genehmigung des Eigentümers (Original)

    Nur bei Miet- oder Pachtverhältnissen erforderlich.

  • Fotos/ Skizzen des IST-Zustandes, Grundrisse bei Baumaßnahmen (Kopie)
  • Detaillierter Kostenschätzung/ Kostenangebote, keine Pauschalangebote (Kopie)
  • ggf. Baugenehmigung und ggf. Vorlage der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
Antwortdokumente:
  • Nach Bescheid der SAB an die Stadt Chemnitz erfolgt die Bescheiderteilung bzw. Ablehnung durch das Sozialamt.

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post

Die Bearbeitung des Vorgangs ist von den Fristen der Sächsischen Aufbaubank -Förderbank- abhängig.

Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung besteht nicht.
  • Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2024 "Lieblingsplätze für alle" - Zuwendung des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Kein Maßnahmebeginn vor Bescheiderteilung
  • Der Antrag findet nur Berücksichtigung, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgemäß vorliegen.

 

http://www.sab.sachsen.de

Stellt die Einholung von Kostenangeboten/ Planungen einen Maßnahmebeginn dar?

Nein, Leistungen bis zur Leistungsphase 3 sind förderunschädlich.

Ist die Beantragung einer Zuwendung für begonnene Maßnahmen möglich?

Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, mit denen noch nicht begonnen wurde.