Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schöffenwahl
Die Amtszeit der Schöffen und ehrenamtlichen Richter endet am 31.12.2018. Für die Jahre 2019 bis 2023 sind die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) neu zu wählen.
Die Stadtverwaltung Chemnitz ist verantwortlich für die Aufstellung einer Vorschlagsliste mit ca. 940 Personen. Dieser Wert lehnt sich an die Anzahl der berufenen Bewerber der letzten Wahl an:
Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit: ca. 490 Personen,
Schöffen für das Jugendstrafrecht: ca. 440 Personen,
ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht: ca. 30 Personen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Herkunft angemessen berücksichtigen.
Die Amtszeit beträgt für:
Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit (Amtsgericht): 2019-2023 (5 Jahre)
Jugendschöffen für das Jugendstrafrecht: 2019-2023 (5 Jahre)
Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht: 2019-2023 (5 Jahre)
Schöffen am Amtsgericht/Landgericht (§ 31 ff GVG)
Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürger
- dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein (auch nicht auf Bewährung ausgesetzte Strafen)
- sollten mind. 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
- sollten wohnhaft in Gemeinde sein
- sollten gesundheitlich geeignet sein
- sollten die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- sollten nicht in Vermögensverfall geraten sein
- sollten ferner nicht
- Bundespräsident;
- Mitglieder der Bundes-/ Landesregierung;
- Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
- Beamte, der jederzeit einstweilig in den Warte- / Ruhestand versetzt werden können;
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
- Personen, die in zwei aufeinander folgenden Perioden tätig gewesen sind und von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung noch andauert;
sein.
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Hauptamt
Markt 1
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Herr Sobeck, Tel.: 488-1063
schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 23.03.2018
- Wahl durch den Wahlausschuss am Amtsgericht findet voraussichtliche im Oktober 2018 statt
Schöffen am Jugendgericht
Voraussetzungen:
- siehe Voraussetzungen für Amts-/ Landgericht
- sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Amt für Jugend und Familie
Bahnhofstraße 53
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Frau Seim, Tel.: 488-5639
jugendschoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 23.03.2018
- Die Wahl erfolgt ausschließlich aus den Vorschlagslisten, die vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt wurde – bis spätestens 30.06.2018.
Schöffen am Verwaltungsgericht (§§ 19 ff. VwGO)
Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürger
- sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben
- sollten ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben
- ausgeschlossen sind:
- Personen, die in Folge einer Rechtssprechung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (bzw. Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Folge haben würde) oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (auch nicht auf Bewährung ausgesetzte Strafen)
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes haben
- sollten nicht in Vermögensverfall geraten sein
- nicht berufen werden dürfen
- Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst (ausgenommen ehrenamtlich Tätige)
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlamentes, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung, einer Landesregierung
- Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Hauptamt
Markt 1
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Herr Sobeck, Tel.: 488-1063
schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 23.03.2018
- Wahl durch den Wahlausschuss am Amtsgericht findet voraussichtliche im Oktober 2018 statt
Downloads
- Bewerbungsformular (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des gescannten ausgefüllten Formulars
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.