Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bodenrichtwertauskunft ersuchen
Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte zu ermitteln. Seit 2009 sind die Bodenrichtwerte flächendeckend und zonal zu ermitteln.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
- Auskunftsersuchen (Kopie)
- Jedermann
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
Antwortdokumente:
- Bodenrichtwertauskunft
- Gebührenbescheid
Zustellung:
Die Bodenrichtwertauskunft kann wahlweise per Post oder als E-Mail (pdf) zugestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die Antwort in der gleichen Form wie die Beantragung erfolgt ist.
Der Gebührenbescheid wird per Post versendet.
Am schnellsten erfolgt die Auskunftserteilung wenn die Zusendung per E-Mail erfolgen kann.
- § 8 Nr. 5 Sächsische GutachterausschussVO (GAVO)
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz
Die Lages des Grundstückes ist über Angabe der Gemarkung und Flurstücksnummer und/oder Straße und Hausnummer anzugeben.
Hinweise zur zulässigen oder vermuteten Nutzungsmöglichkeit sind hilfreich.
Die Rechnungsadresse (kein Postfach) ist mit anzugeben.
Der Gutachterausschuss veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht (65,00 EUR) und eine Marktrichtwertkarte (75,00 EUR), erhältlich als Druckexemplar oder PDF-Datei. Eine Einzelauskunft aus diesen Publikationen kann erteilt werden (32,50 EUR).
Kann ich die Bodenrichtwerte online einsehen?
Sie können die Bodenrichtwertkarte unter https://www.chemnitz.de/ kostenfrei ab dem Stichtag: 31.12.2009 einsehen.
Zur Handhabung der Karte steht Ihnen unter "Hilfe" eine Datei zur Verfügung. Die "Legende" beschreibt die dargestellten Inhalte.
Ist der Bodenrichtwert identisch mit dem Verkehrswert?
Im Verkehrswert sind insbesondere die Art der zulässigen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, Größe und Zuschnitt, Rechte und Lasten und abgabenrechtlicher Zustand zu berücksichtigen.