Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen
Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt und umfassen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi),
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege (HzP) außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe
Erwerbsfähige Personen oder deren Angehörige haben dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld und sind von den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgeschlossen.
Formulare
- Antrag
- Anlage Eingliederungshilfe - ergänzende Angaben
- Anlage Einkommen
- Anlage Vermögen (Vermögenswerte im In- und Ausland)
- Anlage Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwassererzeugung
- Anlage Kranken- und Pflegeversicherung
- Anlage Überweisungsermächtigung und datenschutzrechtliche Einwilligung bei Zahlungsverkehr
- Anlage Unterhaltsansprüche
Es fallen keine Kosten an.
- Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen
- Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
-
Vollmachten/Anwaltsmandate
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Aufenthaltsdokumente
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Mutterpass
Nur erforderlich bei vorliegender Schwangerschaft. - Nachweise über die Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung
-
Nachweise über Kreditbelastungen und Hauslasten
Nur erforderlich bei Wohneigentum. -
Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person und seinen Haushaltsangehörigen regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen
Solche Einnahmen sind z. B:- jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor der Antragstellung
-
Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand
Solche Nachweise sind z. B.- Sparbücher, Kontoauszüge, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.
- Unterhaltstitel (z. B. Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil), Vergleich oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten im Kundenportal
- durch persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir arbeiten nach Bestellsystem. Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.
- Bei formloser Antragstellung wird das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5571
- Fax: 0371 488-5095
- E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bescheid
Zustellung:
- per Post an den Betroffenen bzw. an seinen Bevollmächtigten bzw. seinen gesetzlichen Vertreter
- persönliche Abholung durch den Betroffenen oder Abholung durch den Bevollmächtigten bzw. den gesetzlichen Vertreter
- SGB XII,
- SächsAGSGB,
- BGB (Unterhalt)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Wann bekomme ich die Leistung?
in der Regel monatlich