Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sportstättennutzung zu Trainingszwecken beantragen
Vergabe der kommunalen Sportstätten zu Trainingszwecken in den Bereichen des Sportamtes.
Die Vergabe erfolgt immer für die Dauer eines Schuljahres.
Der Antrag für Trainingszwecke muss 3 Wochen vor dem Trainingsstart vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zu Beginn der Trainingszeit vorliegt.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle und bestimmte Trainingszeit.
Formulare
- Antrag auf Nutzung von Sportstätten zu Trainingszwecken (Original)
- Die Antragstellung der Vereine muss über den Vorstand erfolgen.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5238
- E-Mail: kathrin.jensch@stadt-chemnitz.de
- Nutzungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sportstättensatzung
- Sportstättengebührensatzung (gültig bis 31.05.2024 / in Teilen bis 31.12.2024)
- Sportstättengebührensatzung (gültig ab 01.06.2024 / in Teilen ab 01.01.2025)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten zu Trainingszwecken müssen bis 15. März eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jederzeit möglich.