Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bildungspaket - Wohngeld, Kinderzuschlag: Leistungen für Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe beantragen (BKGG)
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) wurde als ein Teil der Hartz-IV-Reform von Bundestag und Bundesrat im Februar 2011 beschlossen.
Anspruchsberechtigt auf BuT-Leistungen sind u. a. Kinder, deren Eltern Kindergeld sowie Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten.
Formulare
Downloads
- Antragsformular (Original)
- Bescheid über Kindergeld/ Kinderzuschlag (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Auf Anfrage per E-Mail oder bei formloser Antragstellung wird noch das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5588
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: bildungspaket@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 6b BKGG i. V. m. § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Die beantragten BuT-Leistungen werden i. d. R. ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Erfolgt die Antragstellung rückwirkend, wird ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ansprüche auf BuT-Leistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Sind Leistungen als Geldleistung zu erbringen, wird im Regelfall (außer Schulbedarf) ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen verlangt.
Entfallen im Bewilligungszeitraum die Leistungsvoraussetzungen werden bereits bewilligte Leistungen ggf. aufgehoben und zurückgefordert.
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/soziale-leistungen-und-hilfen/bildungspaket/index.html
www.bildungspaket.bmas.de