Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohnsitz ummelden (innerhalb von Chemnitz)
Eine Ummeldung einer Wohnung innerhalb von Chemnitz wird genauso behandelt wie eine Anmeldung nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes umzumelden.
Die Pflicht zur Ummeldung entsteht dabei mit dem tatsächlichen Einzug in eine Wohnung.
Dies gilt sowohl für die Ummeldung einer Hauptwohnung als auch einer Nebenwohnung.
Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
NEU seit 1. November 2015: Vorlage der Bestätigung des Wohnungsgebers
Zum 1. November 2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung eingeführt. Der Wohnungsgeber bzw. der Wohnungseigentümer muss den Einzug in die Wohnung bestätigen.
Diese Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung der Wohnung in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil entsprechend ummeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.
Ummeldung Wohnsitz: gebührenfrei
Ummeldung Fahrzeug: 12 EUR
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Meldeschein
(Original)
- eigenhändig unterschrieben
- Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht.
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Personalausweis oder (Reise-)Pass
(Original)
Die Vorlage der Personalausweise aller umzumeldenden Personen im Original ist erforderlich, da in der Regel die Anschriften zu ändern sind. Bei Personalausweisen, die ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurden ist zusätzlich die Änderung der Anschrift auf dem Chip erforderlich.
Im Reisepass ist keine Änderung erforderlich, da hier nur der Wohnort eingetragen ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht.
- Bestätigung des Wohnungsgebers (Original)
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung
Bei Umzug innerhalb der Stadt Chemnitz kann auch die Ummeldung des Fahrzeuges erfolgen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich ab dem 16. Lebensjahr
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- Das Ummeldeformular wird bei der Ummeldung in der Behörde vor Ort erstellt und einschließlich der erforderlichen Unterlagen bearbeitet.
- Das Ummeldeformular muss grundsätzlich vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben werden.
- Auch bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten muss ein durch den Meldepflichtigen eigenhändig unterschriebener Meldeschein vorgelegt werden, es sei denn, es liegt eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vorsorgevollmacht vor.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- bestätigte Formulardurchschrift
Zustellung:
- sofortige Aushändigung
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Daher müssen Sie Ihr ausgefülltes Formular persönlich bzw. durch einen Vertreter mit Vollmacht abgeben.