Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Feuerstätte im Wald oder in der Nähe von Wald beantragen


Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden (§ 15 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen).

Diese Regelung gilt z. B. für Lager- oder Brauchtumsfeuer, Feuerkörbe oder für das Grillen.

Für Besitzer auf ihrem Grundstück gilt, dass der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter betragen muss.

50,00 bis 160,00 EUR
in Fällen minderer Bedeutung kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.

Der Gebührenrahmen wird vorgegeben durch das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.
Rechnung
  • Antrag (Original)
    Erforderliche Angaben:
    • Name und Anschrift des Antragstellers;
    • Datum;
    • Unterschrift des Antragstellers;
    • Gemarkung und Flurstücksnummer, wo das Feuer abgebrannt werden soll;
    • Wann (Datum) und wie lange (Dauer) wird die Feuerstelle betrieben?;
    • Beschreibung der Größe und der Art (z. B. Holzkohlegrill, Feuerkorb, Lagerfeuer) der Feuerstelle;
    • Abstand zum Wald;
    • Anzahl der geplanten Feuerstellen
  • Lageplan bzw. Flurkarte mit eingezeichneter/-n Feuerstelle/-n
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post

Hilfe bei der Beantragung:
  • Stadtverwaltung Chemnitz, Grünflächenamt
    Abt Grünplanung, Untere Behörden
    Untere Forstbehörde
    Tel. 0371 488-6718
Antwortdokumente:
  • Bescheid einschließlich Gebührenentscheidung

Zustellung:
  • per Post
3 bis 4 Wochen
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.