Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Feuerstätte im Wald oder in der Nähe von Wald beantragen
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden (§ 15 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen).
Diese Regelung gilt z. B. für Lager- oder Brauchtumsfeuer, Feuerkörbe oder für das Grillen.
Für Besitzer auf ihrem Grundstück gilt, dass der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter betragen muss.
in Fällen minderer Bedeutung kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
Der Gebührenrahmen wird vorgegeben durch das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.
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Antrag
(Original)
Erforderliche Angaben:- Name und Anschrift des Antragstellers;
- Datum;
- Unterschrift des Antragstellers;
- Gemarkung und Flurstücksnummer, wo das Feuer abgebrannt werden soll;
- Wann (Datum) und wie lange (Dauer) wird die Feuerstelle betrieben?;
- Beschreibung der Größe und der Art (z. B. Holzkohlegrill, Feuerkorb, Lagerfeuer) der Feuerstelle;
- Abstand zum Wald;
- Anzahl der geplanten Feuerstellen
- Lageplan bzw. Flurkarte mit eingezeichneter/-n Feuerstelle/-n
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Stadtverwaltung Chemnitz, Grünflächenamt
Abt Grünplanung, Untere Behörden
Untere Forstbehörde
Tel. 0371 488-6718
- Bescheid einschließlich Gebührenentscheidung
Zustellung:
- per Post
- Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.