Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Gutachten beantragen


Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohneigentum, Nutzungsentgelte, Rechte und Entschädigungen am Grundstück.

Formulare

Entsprechend der Städtischen Verwaltungskostensatzung ist die Gebühr verkehrswertabhängig;
die Mindestgebühr einschließlich anfallender Auslagen beträgt 1200 EUR.
Auf der letzten Seite des Online-Formulars ist ein Gebührenrechner verfügbar.

  • Gebührenbescheid

Das Zahlungsziel beträgt zwei Wochen.
  • Antrag auf Erstellung eines Gutachtens gemäß § 193 BauGB (Original)
    Es werden alternativ auch formlose Anträge, aus denen alle erforderlichen Angaben hervorgehen, akzeptiert.
  • Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers (Kopie)
  • Grundbuchauszug (Kopie)
  • Bauzeichnungen (Kopie)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Eigentümer bzw. Inhaber einer Vollmacht des Eigentümers,
  • Inhaber eines Rechts,
  • Gerichte und
  • Justizbehörden


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6265
  • Telefon: 0371 488-6266
  • Fax: 0371 488-6299

Antwortdokumente:

  • Gutachten
  • Gebührenbescheid


Zustellung:

  • per Post,
  • persönliche Abholung,
  • Abholung durch Bevollmächtigten
ab 3 Monate
  • Baugesetzbuch,
  • Sächsische Gutachterausschussverordnung

Kann jedermann ein Gutachten zu einem Grundstück oder einem Recht an einem Grundstück bekommen?

Nein.
Nur Eigentümer und Inhaber von Rechten, Gerichte und Justizbehörden sind direkt antragsberechtigt. Andernfalls ist eine Vollmacht von den aufgeführten Antragsberechtigten erforderlich.

Gibt es Alternativen zur Gutachtenerstellung?

Ja.

  • Marktrichtwertauskunft = Richtwert pro m2; Wohn- + Nutzfläche (schriftlich je 32,50 Euro)
  • Bodenrichtwertauskunft schriftlich, je 32,50 Euro oder kostenfreie Einsicht im Internet
  • Grundstücksmarktbericht der Stadt Chemnitz (65,00 Euro)

Ist das Gutachten bindend?

Nein.
Nach § 193 Abs. 3 BauGB haben Gutachten keine bindende Wirkung.