Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gutachten beantragen
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohneigentum, Nutzungsentgelte, Rechte und Entschädigungen am Grundstück.
Formulare
Entsprechend der Städtischen Verwaltungskostensatzung ist die Gebühr verkehrswertabhängig;
die Mindestgebühr einschließlich anfallender Auslagen beträgt 1200 EUR.
Auf der letzten Seite des Online-Formulars ist ein Gebührenrechner verfügbar.
- Gebührenbescheid
Das Zahlungsziel beträgt zwei Wochen.
-
Antrag auf Erstellung eines Gutachtens gemäß § 193 BauGB
(Original)
Es werden alternativ auch formlose Anträge, aus denen alle erforderlichen Angaben hervorgehen, akzeptiert. - Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers (Kopie)
- Grundbuchauszug (Kopie)
- Bauzeichnungen (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Eigentümer bzw. Inhaber einer Vollmacht des Eigentümers,
- Inhaber eines Rechts,
- Gerichte und
- Justizbehörden
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6265
- Telefon: 0371 488-6266
- Fax: 0371 488-6299
Antwortdokumente:
- Gutachten
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- per Post,
- persönliche Abholung,
- Abholung durch Bevollmächtigten
- Baugesetzbuch,
- Sächsische Gutachterausschussverordnung
Kann jedermann ein Gutachten zu einem Grundstück oder einem Recht an einem Grundstück bekommen?
Nur Eigentümer und Inhaber von Rechten, Gerichte und Justizbehörden sind direkt antragsberechtigt. Andernfalls ist eine Vollmacht von den aufgeführten Antragsberechtigten erforderlich.
Gibt es Alternativen zur Gutachtenerstellung?
Ja.
- Marktrichtwertauskunft = Richtwert pro m2; Wohn- + Nutzfläche (schriftlich je 32,50 Euro)
- Bodenrichtwertauskunft schriftlich, je 32,50 Euro oder kostenfreie Einsicht im Internet
- Grundstücksmarktbericht der Stadt Chemnitz (65,00 Euro)
Ist das Gutachten bindend?
Nach § 193 Abs. 3 BauGB haben Gutachten keine bindende Wirkung.