Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Registrierung als beruflicher Betreuer beantragen
Am 01.01.2023 sind das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft getreten.
Damit dürfen berufliche Betreuer:innen nur noch auf Antrag und nach einem erfolgreich durchlaufenen Registrierungsverfahren tätig sein. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit und
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde.
Die Nachweise sind durch die gesetzlich geforderten Unterlagen zu erbringen.
Zuständig für das Registrierungsverfahren ist die Betreuungsbehörde (Stammbehörde), in deren Bereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet (Büro). Hilfsweise richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des beruflichen Betreuers.
Downloads
- Antragsformular (Original)
-
Führungszeugnis
(Kopie)
- nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
- nicht älter als 3 Monate
- ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen
- kann auch direkt vom BfJ an die Stammbehörde übermittelt werden
-
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
(Kopie)
- § 882b Zivilprozessordnung
- nicht älter als 3 Monate
- Erklärung, dass kein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist (Formular (Anlage zum Antrag))
- Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer nicht versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (Formular (Anlage zum Antrag))
- Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde (Formular (Anlage zum Antrag))
- Erklärung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit (Formular (Anlage zum Antrag))
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5580
- E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- Eingangsbestätigung
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
- §§ 1814 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.