Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
Das rote Oldtimerkennzeichen kann für Fahrzeuge ausgegeben werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen wurden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind.
Das rote Oldtimerkennzeichen wird an zuverlässige Fahrzeughalter unbefristet zugeteilt und kann für alle bei der Zulassungsbehörde gemeldeten Oldtimer eines Fahrzeughalters wechselweise verwendet werden.
Mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- An- und Abfahrten zu diesen Veranstaltungen,
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen und einer Ziffernfolge, beginnend mit 07.
Formulare
Downloads
Kosten (typisch): 69,30 Euro
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Personalausweis oder Reisepass
Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
bei Antragstellung nicht älter als 2 Monate
Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand)
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Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
Nur bei Firmen erforderlich.
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Auszug aus dem Vereinsregister
Nur bei Vereinen erforderlich.
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Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe
Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)
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Elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer. -
Bisherige/s Kennzeichenschild/er
(Original)
Nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. -
Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(Original)
Gemäß Muster aus Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen vom 21.06.1997
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488 3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung