Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuschuss für Aktivitäten mit Partnerstädten der Stadt Chemnitz beantragen (über 600 EUR)
Finanzielle Bezuschussung von Projekten mit Partnerstädten und Partnergemeinden.
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn an das Bürgermeisteramt zu stellen.
Formulare
Es fallen keine Kosten an.
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Zuwendung ab 600 Euro) für Aktivitäten mit Partnerstädten der Stadt Chemnitz
(Original)
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Finanzplan gegliedert in geplante Einnahmen und Ausgaben
- Eine Versicherung, dass vor Antragstellung an die Stadt Chemnitz alle Möglichkeiten auf Zuwendung vom Land und vom Bund geprüft sind und keine Doppelförderung durch die Stadt Chemnitz erfolgt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Personen,
- Initiativen,
- Institutionen,
- private und öffentliche Einrichtungen und
- Vereine,
die Vorhaben planen und umsetzen wollen, die die Chemnitzer Städtepartnerschaften stärken
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-1520
- Telefon: 0371 488-1522
- Fax: 0371 488-1596
Antwortdokumente:
- Zuwendungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Auf die Gewährung von Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch.