Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler zugeteilt werden.
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung besteht aus dem Unterscheidungszeichen und einer Ziffernfolge, beginnend mit 06.
Formulare
Downloads
176,80 Euro
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Antrag
(Original)
Der Antrag ist mit Begründung des Bedarfs schriftlich einzureichen. - Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (Original)
- Gewerbeanmeldung
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Handelsregisterauszug
Nur erforderlich bei juristischen Personen. -
Elektronische Versicherungsbestätigung (speziell für rote Kennzeichen)
Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer
(Original)
max. 2 Monate alt -
Nachweis über den Standort des Gewerbegrundstückes
Der Nachweis über den Standort des Gewerbegrundstückes kann mittels Grundbuchauszug, Miet- oder Pachtvertrag des Eigentümers oder Flurkarte mit eingezeichneter Betriebsfläche erfolgen. - Bestätigung des Baugenehmigungsamtes der Stadt Chemnitz zur Gewerbeausübung auf dem Gewerbegrundstück
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand) für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer (Original)
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Bescheinigung der Krankenkasse(n) über die fristgemäße Abführung der Kassenbeiträge
(Original)
Nur erforderlich, wenn Arbeiternehmer beschäftigt sind. -
Nachweis über die Zulassung von Fahrzeugen
(Kopie)
Nur erforderlich bei einem Antragsteller mit Einzelgewerbe. Es ist nachzuweisen, dass mindestens ein Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen auf den Namen des Gewerbetreibenden zugelassen ist. Das/ die amtlichen Kennzeichen sind der Kfz-Zulassungsbehörde zu nennen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- § 41 FZV
Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird der Antrag geprüft. Es erfolgt keine sofortige Zuteilung des Kennzeichens.
Der jährliche Steuersatz für das Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beträgt bei ausschließlicher Verwendung für Krafträder 46,00 Euro bzw. 191,00 Euro für alle anderen Fahrzeugarten.