Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kultur: Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen
Die Gewährung von Zuwendungen aus investiven Mitteln des Landes dient dem Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich.
Die Gesamtausgaben der beantragten Maßnahme müssen mindestens 5.000 € betragen.
Der Regelförderhöchstsatz beträgt 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Stadt Chemnitz beteiligt sich mit mindestens 5 v. H. der Gesamtausgaben an der Finanzierung der Maßnahme.
Der Eigenmittelanteil der Antragsteller muss mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Bei Aufträgen über 5.000 € sind grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen. Die Vergabe hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen.
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Antragsformular
(Original)
In der Rubrik "Maßnahmebeschreibung" bitte Zweck und Notwendigkeit sowie Teilleistungen des Vorhabens nachvollziehbar erläutern. -
Kostennachweise
(Original)
Grundlage für die im Formular dargestellten Kostenpositionen (bereits eingeholte Angebote oder Kostenermittlung nach DIN 276) -
Abstimmungs- oder Beratungsnachweis
mit/von der AG Barrierefreies Bauen bei Baumaßnahmen
- Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur
- Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG)
- Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.