Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kultur: Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen


Die Gewährung von Zuwendungen aus investiven Mitteln des Landes dient dem Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich.

Die Gesamtausgaben der beantragten Maßnahme müssen mindestens 5.000 € betragen.

Der Regelförderhöchstsatz beträgt 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Stadt Chemnitz beteiligt sich mit mindestens 5 v. H. der Gesamtausgaben an der Finanzierung der Maßnahme.
Der Eigenmittelanteil der Antragsteller muss mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Bei Aufträgen über 5.000 € sind grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen. Die Vergabe hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antragsformular (Original)
    In der Rubrik "Maßnahmebeschreibung" bitte Zweck und Notwendigkeit sowie Teilleistungen des Vorhabens nachvollziehbar erläutern.
  • Kostennachweise (Original)
    Grundlage für die im Formular dargestellten Kostenpositionen (bereits eingeholte Angebote oder Kostenermittlung nach DIN 276)
  • Abstimmungs- oder Beratungsnachweis
    mit/von der AG Barrierefreies Bauen bei Baumaßnahmen
Antwortdokumente:
  • Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Die Bearbeitung aller Anträge wird jeweils im Dezember für das Folgejahr abgeschlossen sein.

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.