Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.
Voraussetzungen
- ständiger Wohnsitz in Sachsen
- Eltern, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind bis 27 Jahre, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes festgelegt und im Familienpass vermerkt. Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Anderenfalls ist der Anspruch für jedes Kalenderjahr neu festzustellen.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.
Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie im Internetportal
www.familienfreundliches.sachsen.de
Downloads
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Antrag
(Original)
Das Antragsformular wird bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort erstellt. - Personalausweis oder Reisepass des Antrag stellenden Elternteiles (Original)
- Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Bescheinigung der Familienkasse) (Kopie)
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Schwerbehindertenausweis
(Original)
Nur erforderlich bei behinderten Kindern.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- einen Elternteil
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Antwortdokumente:
- Familienpass des Freistaates Sachsen (Neuausstellung oder Verlängerung)
Zustellung:
- Aushändigung bei Vorsprache
Flyer "Familienpass des Freistaates Sachsen"
Übersicht der teilnehmenden Einrichtungen:
www.familienfreundliches.sachsen.de
weitere Anlaufstellen:
Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz