Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung beantragen
Die Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personen- und Meldedaten von Personen, die in Chemnitz gemeldet sind.
Sie dient zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen.
Die Meldebescheinigung kann jederzeit ausgestellt werden und ist abzugrenzen von der Meldebestätigung, die nur im Zusammenhang mit einer vollzogenen Ummeldung ausgehändigt wird.
Die Meldebescheinigung enthält Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname und aktuellen Anschriften. Auf Antrag können weitere Daten (z. B. frühere Wohnanschriften) bescheinigt werden.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält zusätzlich Angaben zu Familienstand, Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit. Sie wird in der Regel zur Anmeldung bei Eheschließungen benötigt und kann dazu für Personen mit Wohnsitz in Chemnitz auch direkt beim Standesamt Chemnitz beantragt werden.
12,00 Euro
Für Bescheinigungen zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB (Sozialleistungen) werden keine Kosten erhoben. Der Zweck ist glaubhaft zu machen.
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Überweisung (siehe Informationsschreiben)
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- formlos schriftlich per Post oder per E-Mail
Die Gebühr ist vorab zu überweisen. Dem Antrag sind die Kopie des Personaldokuments und der Nachweis der Gebührenzahlung beizufügen. Bitte geben Sie den Zweck an, für den Sie die Bescheinigung benötigen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
Zustellung:
- Sofortige Aushändigung bei persönlicher Vorsprache
- sonst postalische Zusendung