Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sterbefall anzeigen
Alle Sterbefälle, die sich in Chemnitz ereignen, werden durch das Standesamt Chemnitz beurkundet.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden, der auf den Tod folgt. Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.
Voraussetzung ist, dass durch eine Ärztin/einen Arzt eine Leichenbeschau durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgestellt wurde.
Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen. Es nimmt die Eintragung im Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Formulare
Downloads
- Sterbeurkunden für Renten- und Krankenversicherung: gebührenfrei
- zusätzliche Urkunden: 15 Euro (jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung 7 Euro)
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis
-
Sterbefallanzeige
(Original)
wird im Standesamt oder durch Bestattungsunternehmen ausgefüllt - Personalausweis oder Reisepass der/des Anzeigenden (Original)
- Todesbescheinigung des Arztes (Original)
- Personalausweis oder Reisepass der/ des Verstorbenen (Original)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (Original)
-
Heiratsurkunde des Verstorbenen
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Verstorbene verheiratet war. -
Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Verstorbene verwitwet oder geschieden war.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- den Anzeigepflichtigen persönlich
- Bestatter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- mündlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich
- schriftlich durch Bestatter per Post, Einwurf in Postfächer/ Fristenbriefkasten
Für die Reduzierung von Bearbeitungszeiten wird um die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens zur Anzeige von Sterbefällen gebeten.
Antwortdokumente:
Sterbeurkunden
Zustellung:
Nach der Beurkundung werden die Unterlagen in die Postfächer der Bestatter eingelegt oder auf Wunsch per Post versandt.
7 Tage bei Vorliegen aller Unterlagen
- Personenstandsgesetz
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet wurde.
Mit der Erstattung der Anzeige kann auch ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.