Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Saisonkennzeichen beantragen
Saisonkennzeichen können für einen Betriebszeitraum von 2 bis 11 vollen Monaten zugeteilt werden. Der Saisonzeitraum wird hinter dem eigentlichen Kennzeichen durch Prägen des Anfangs- und Endemonats ausgewiesen.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
Grundgebühr 30,60 Euro
Internetbasierte Zulassung: 17,50 Euro zzgl. Portokosten
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
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Personalausweis oder Reisepass
- Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
- Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen
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Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht. -
Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
Nur bei Firmen erforderlich. -
Auszug aus dem Vereinsregister
Nur bei Vereinen erforderlich.
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Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe
Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
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Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
(Original)
Nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits in Chemnitz zugelassen ist und nachträglich auf Saisonkennzeichen geändert wird
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)
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elektronische Versicherungsbestätigung (speziell für Saisonkennzeichen)
Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer -
Gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung
(Original)
Entfällt bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.
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bisherige/s Kennzeichenschild/er
(Original)
Nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können auch internetbasiert zugelassen werden. Die Voraussetzungen daüfr und den Link zum Onlineportal finden Sie in der Leistung "Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden".
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- § 10 Abs. 3, §§ 18 - 32 FZV
Bei Erlöschen des Versicherungsschutzes, auch im Ruhezeitraum, ist für das Fahrzeug unverzüglich die Außerbetriebsetzung zu beantragen.