Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Neufahrzeug anmelden
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt werden darf, muss es angemeldet werden.
Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen.
Die Zulassung eines Neufahrzeuges ist auch als sogenannte Tageszulassung möglich. D.h., die Zulassung gilt nur bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung- Bei einer Tageszulassung darf das Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen und einem vorläufigen Zulassungsnachweis am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Mit Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
Grundgebühr bei Zulassung eines Neufahrzeuges: 30,60 Euro
Internetbasierte Zulassung eines Neufahrzeuges: 17,20 Euro zzgl. Portokosten
Tageszulassung: 46,50 Euro
Internetbasierte Tageszulassung: 19,60 Euro zzgl. Portokosten
Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.
Bar, EC-Karte
-
Personalausweis oder Reisepass
(Kopie)
- Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
- Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
-
Vollmacht
(Original, Formular)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht. -
Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
Nur bei Firmen erforderlich. -
Auszug aus dem Vereinsregister
Nur bei Vereinen erforderlich
-
Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe
Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
-
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
(Original)
- Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
- Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
(Original)
In der Regel nicht vorhanden bei Neufahrzeugen, denen auf der Grundlage eines technischen Gutachtens die Betriebserlaubnis durch die Kfz-Zulassungsbehörde erteilt wird.
-
Elektronische Versicherungsbestätigung
- Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer
- Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht haftpflichtversicherungspflichtig sind.
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Certificate of Conformity)
(Original)
Nur erforderlich für die Zulassung typgenehmigter Neufahrzeuge
-
Fahrzeugidentifikation (Prüfung der Fahrzeugidentifizierungsnummer)
(Original)
Nur erforderlich, wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist.
Diese Identifikation ist separat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA) vorzunehmen. Die Kfz-Zulassungsbehörde führt selbst keine Fahrzeugidentifikationen durch. -
Kaufvertrag/ Rechnung
Nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen.
Die Voraussetzungen dafür und den Link zum Onlineantrag finden Sie in der Leistung "Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden".
Weitere Hinweise:
- Der Antrag wird im Zuge der Fahrzeugzulassung ausgedruckt.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
§§ 6, 18 - 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)