Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Zweitwohnungsteuer


Die Stadt Chemnitz erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Zweitwohnung ist jede Wohnung, die ein/e Einwohner/in als Nebenwohnung, neben einer Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Stadt Chemnitz innehat.

Ermittlungsgrundlage sind die Eintragungen im Melderegister der Stadt Chemnitz.
Stellen Sie nach Prüfung Ihrer Meldesituation fest, unzutreffend mit Nebenwohnung gemeldet zu sein, so korrigieren Sie Ihren Meldestatus bitte umgehend bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes/alleinigen Wohnsitzes.

Die Zweitwohnungsteuer wird als Jahressteuer erhoben.

Bemessungsgrundlage ist die Nettojahreskaltmiete. Der Steuersatz beträgt 10 % der Nettojahreskaltmiete.

Änderungen der Nettokaltmiete sind der Stadt Chemnitz innerhalb 1 Monats anzuzeigen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Überweisung oder
  • Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
  • Zweitwohnungsteuer-Erklärung (Original)
    Die Übergabe der Erklärung erfolgt postalisch durch das Amt mit der Aufforderung zum Ausfüllen und Einreichen.
  • Bescheinigung der Eltern (Original)
    Nur erforderlich, wenn am Haupt- oder Nebenwohnsitz ein Zimmer zur Verfügung steht.
  • Mietvertrag oder vergleichbare Vereinbarung (Kopie)
    Erforderlich soweit ein solcher besteht.
  • Fragebogen „Beschreibung der Nebenwohnung“ (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn kein Mietvertrag besteht bzw. Wohneigentum vorhanden ist.
  • Heiratsurkunde (Kopie)

    Nur erforderlich, wenn:

    • die eheliche Wohnung außerhalb von Chemnitz liegt und
    • die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen allein ohne den Ehepartner gehalten wird und
    • die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
  • Nachweis des Arbeitgebers (Kopie)

    Nur erforderlich, wenn:

    • die eheliche Wohnung außerhalb von Chemnitz liegt und
    • die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen allein ohne den Ehepartner gehalten wird und
    • die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Sofern im Ergebnis der Prüfung der Steuererklärung keine Steuerpflicht besteht, ergeht vom Amt keine weitere Nachricht.
  • Wird aufgrund der Erklärung eine Steuerpflicht festgestellt, erfolgt die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer durch Bescheid.


Zustellung:

  • Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post an den Nebenwohnsitz.
  • Sollte eine davon abweichende Zustellung gewünscht sein (z.B. an Hauptwohnung oder Steuerberater, etc.), ist dies bei Antragstellung gesondert mitzuteilen.
ca. 4 Wochen

 

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.