Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zweitwohnungsteuer
Die Stadt Chemnitz erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die ein/e Einwohner/in als Nebenwohnung, neben einer Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Stadt Chemnitz innehat.
Ermittlungsgrundlage sind die Eintragungen im Melderegister der Stadt Chemnitz.
Stellen Sie nach Prüfung Ihrer Meldesituation fest, unzutreffend mit Nebenwohnung gemeldet zu sein, so korrigieren Sie Ihren Meldestatus bitte umgehend bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes/alleinigen Wohnsitzes.
Die Zweitwohnungsteuer wird als Jahressteuer erhoben.
Bemessungsgrundlage ist die Nettojahreskaltmiete. Der Steuersatz beträgt 10 % der Nettojahreskaltmiete.
Änderungen der Nettokaltmiete sind der Stadt Chemnitz innerhalb 1 Monats anzuzeigen.
- Überweisung oder
- Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
-
Zweitwohnungsteuer-Erklärung
(Original)
Die Übergabe der Erklärung erfolgt postalisch durch das Amt mit der Aufforderung zum Ausfüllen und Einreichen. -
Bescheinigung der Eltern
(Original)
Nur erforderlich, wenn am Haupt- oder Nebenwohnsitz ein Zimmer zur Verfügung steht. -
Mietvertrag oder vergleichbare Vereinbarung
(Kopie)
Erforderlich soweit ein solcher besteht. -
Fragebogen „Beschreibung der Nebenwohnung“
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn kein Mietvertrag besteht bzw. Wohneigentum vorhanden ist. -
Heiratsurkunde
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn:
- die eheliche Wohnung außerhalb von Chemnitz liegt und
- die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen allein ohne den Ehepartner gehalten wird und
- die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
-
Nachweis des Arbeitgebers
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn:
- die eheliche Wohnung außerhalb von Chemnitz liegt und
- die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen allein ohne den Ehepartner gehalten wird und
- die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2101
- Telefon: 0371 488-2253
- Fax: 0371 488-2299
- E-Mail: a21@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Sofern im Ergebnis der Prüfung der Steuererklärung keine Steuerpflicht besteht, ergeht vom Amt keine weitere Nachricht.
- Wird aufgrund der Erklärung eine Steuerpflicht festgestellt, erfolgt die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer durch Bescheid.
Zustellung:
- Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post an den Nebenwohnsitz.
- Sollte eine davon abweichende Zustellung gewünscht sein (z.B. an Hauptwohnung oder Steuerberater, etc.), ist dies bei Antragstellung gesondert mitzuteilen.