Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohngeld: Veränderungen zum Wohngeldantrag mitteilen
Über die Leistung des Wohngeldes ist bei Änderungen der Verhältnisse im Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, wenn diese nicht nur vorübergehend sind.
Eine unverzügliche Mitteilung durch die wohngeldberechtigte Person muss erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Veränderungen eintritt:
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verringert oder die Anzahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder hat sich erhöht
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung hat sich um mehr als 15 Prozent gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung verringert
- die Summe aus den monatlich positiven Einkünften/ Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöht
Formulare
- Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag (Original)
-
Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
(Original)
Das Formular ist vom dem Kreditinstitut, welches das oder die Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie bereitgestellt hat, auszufüllen und zu unterschreiben. -
Verdienstbescheinigung
(Original)
Das Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben. -
Einkommensnachweise
(Kopie)
Von der jeweiligen Lebenssituation des Haushaltes abhängig. -
aktuelle Mietzusammensetzung/ Mietquittung
(Kopie)
Nachweis für Berechnungsgrundlage
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: soziale.leistungen@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Wohngeldbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.