Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen
Bevor Fliegende Bauten erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, bedürfen diese nach § 76 Sächsischer Bauordnung einer Genehmigung.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Schaustellergeschäfte.
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
Rechtsgrundlage:
9. SächsKVZ (Sächsisches Kostenverzeichnis) Tarifstelle 6.6.3
- Anzeige Fliegende Bauten (Original)
- Plan mit Standort (Kopie)
- Auszug aus Ausführungsgenehmigung (Kopie)
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6328
- Fax: 0371 488-6398
- E-Mail: buva@stadt-chemnitz.de
- Terminabsprache per Telefon, Fax oder E-Mail erforderlich
- Verwaltungsakt durch Prüfstempel im Prüfbuch, direkt nach Abnahme vor Ort