Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Unterhaltsvorschuss beantragen


Unterhaltsvorschuss ist eine soziale Leistung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Es gibt keine Höchstbezugsdauer.

Anspruch haben Kinder:

  • von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
  • wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
  • wenn das Kind in Chemnitz wohnt


Weitere Anspruchsvoraussetzungen bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahre:

  • das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder
    die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des SGB II kann durch die Unterhaltsleistung nach dem UVG vermieden werden
  • der betreuende Elternteil verfügt über Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II in Höhe von mindestens 600 Euro brutto

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Original)
  • Personalausweis (Original)
  • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Abstammungsurkunde
  • Unterhaltstitel (Original)
    Urkunde, Urteile, Beschluss, Einigung, Vergleich
  • Scheidungsbeschluss oder Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben
  • Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
  • Einkunftsnachweise

    z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, Wohngeld, ALG-II-Bescheid

  • Einkommensnachweis des berechtigten Elternteils
    Nur erforderlich bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
  • Schul- oder Einkommensbescheinigung

    Nur erforderlich bei Kindern, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen steht in ukrainischer Sprache unter Downloads zur Verfügung.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • schriftlich per Post (Antragsformular)
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.


Weitere Hinweise:

  • Die Antragsformulare können im Kundenportal abgeholt und abgegeben werden. Das Formular finden Sie auch auf dieser Seite rechts. Für nähere Informationen steht ein Faltblatt zur Verfügung, das in den Auslagen des Moritzhofes (Bahnhofstr. 53) ausliegt.


Hilfe bei der Beantragung:

Die Anträge werden zügig bearbeitet. Das Jugendamt bittet von telefonischen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt mehr, weil er seine Arbeit verloren hat. Woher bekomme ich jetzt Unterhalt?

Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Sie allein erziehend sind, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich habe mich vom Vater meines Kindes getrennt. Kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?

Wenn Sie keinen Unterhalt für Ihr Kind erhalten, Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Sie allein erziehend sind, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich habe bisher in einer anderen Stadt Unterhaltsvorschuss erhalten. Jetzt ziehe ich nach Chemnitz. Was muss ich tun, um weiterhin Unterhaltsvorschuss zu bekommen?

Sobald Sie nach Chemnitz gezogen sind, suchen Sie die Unterhaltsvorschussstelle auf. Dort wird geprüft, ob durch den Umzug der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weiter besteht. Bringen Sie nach Möglichkeit bereits die Meldebestätigung zu Ihrem neuen Wohnsitz von Ihnen und Ihrem Kind mit.