Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führungszeugnis beantragen
Jedem Bürger ab vollendetem 14. Lebensjahr wird auf Antrag ein Führungszeugnis (Inhalt des Zentralregisters zur Person) ausgestellt. Das Führungszeugnis wird persönlich bei der Meldebehörde beantragt, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, und zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Von dort wird es dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt. Neben den vollständigen Personalien ist auf der Urkunde hauptsächlich verzeichnet, ob die oder der Betreffende vorbestraft ist oder nicht. Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Belegarten:
N: für private Zwecke, zum Beispiel Einstellung bei privatem Arbeitgeber. Liegen Vorstrafen vor, enthält dieses Führungszeugnis wesentliche Angaben aus den ergangenen rechtskräftigen Urteilen (wie etwa das Datum der Verurteilung, die Straftat, die Höhe der Strafe).
O oder OG: zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Das Behördenführungszeugnis kann zusätzlich auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden enthalten (wie etwa den Widerruf eines Waffenscheins, Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit und andere).
P: zur Vorlage bei einer Behörde bei vorheriger Einsichtnahme des Antragstellenden. Auf Antrag kann das Führungszeugnis bei einem Amtsgericht durch den Antragsteller eingesehen und über die weitere Verwendung entschieden werden.
Erweitertes Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis benötigen Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind. Zusätzlich zum normalen Antragsverfahren hat der Antragsteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bei der Beantragung vorzulegen.
Europäisches Führungszeugnis: Für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wird ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Dieses enthält auch Eintragungen des Strafregisters des Herkunftsmitgliedsstaates. Eine gesonderte Antragstellung ist dazu nicht notwendig.
Existiert kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland, so ist der Antrag direkt beim:
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn
zu stellen. Hinweise dazu auf www.bundesjustizamt.de
Die elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Kosten (typisch): 13,00 Euro
Beschreibung:
gebührenfrei, wenn für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt;
Nachweis der Ehrenamtlichkeit muss bei Antragstellung vorgelegt werden
Rechtsgrundlage:
Justizverwaltungskostenordnung
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Personaldokument (Original)
-
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
(Original)
Das Antragsformular wird bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort ausgefüllt! -
Nachweis der gesetzlichen Vertretung
(Original)
Nur erforderlich, wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgt. -
schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
(Original)
Nur erforderlich bei erweitertem Führungszeugnis. -
genaue Anschrift der Behörde und ggf. Ansprechpartner/in sowie Aktenzeichen
nur erforderlich bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
Eine elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3394
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Elektronische Antragstellung beim Bundesamt für Justiz:
- Bei Fragen zur elektronischen Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz.
- Über folgenden Link gelangen Sie zum Kontaktformular: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument97076
-
Telefonische Erreichbarkeit:
- bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen (Inland)
Telefon: +49 228 99 410-6801 Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. - bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland, zu Europäischen Führungszeugnissen sowie zu Überbeglaubigungen
Telefon: +49 228 99 410-5668 Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
- bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen (Inland)
Antwortdokumente:
- Führungszeugnis
Zustellung:
- Das Führungszeugnis wird dem Betroffenen zugesandt.
- Führungszeugnisse, die zur Vorlage bei Behörden bestimmt sind, werden dieser direkt zugesandt.
- Ein Führungszeugnis, welches einer Behörde direkt zugesandt wird, kann auf Antrag vorher bei einem Amtsgericht eingesehen werden. Der Betroffenen erhält von dort eine Information.
ca. 2 - 4 Wochen, bei europäischem Führungszeugnis ggf. länger
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 30 ff. BZRG