Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen
Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge können Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb sowie extern aufladbaren (Plug-In) Hybrid-Fahrzeugen zugeteilt werden. Das amtliche Kennzeichen wird um den Kennbuchstaben "E" ergänzt.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
Grundgebühr: 30,80 Euro
Gebühr bei internetbasierter Zulassung: 17,5o Euro zzgl. Portokosten
Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.
Bar, EC-Karte
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Personalausweis oder Reisepass
(Kopie)
- Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
- Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
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Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht. -
Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
(Kopie)
Nur bei Firmen erforderlich. -
Auszug aus dem Vereinsregister
Nur bei Vereinen erforderlich.
-
Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe
Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
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Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
(Original)
Nicht erforderlich- für Fahrzeuge, die nicht kfz-steuerpflichtig sind oder bei Antragstellern, die steuerbefreit sind.
- wenn das Fahrzeug bereits in Chemnitz zugelassen ist und nachträglich auf Elektrokennzeichen geändert wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)
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elektronische Versicherungsbestätigung
Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer -
gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung
(Original)
Entfällt bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.
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bisherige Kennzeichenschilder
Nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
- den Antragsteller persönlich
- einen Vertreter mit Vollmacht
- den gesetzlichen Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- Fahrzeuge mit dem Zusatz "E" können auch internetbasiert zugelassen werden. Die Voraussetzungen dafür und den Link zum Onlineantrag finden Sie in der Leistung "Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden".
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
15 Minuten
§§ 11, 18 - 22 FZV,
Elektromobilitätsgesetz (EMoG)
Welche Vorteile hat das E-Kennzeichen?
Wenn durch die Straßenverkehrsbehörden zugelassen und im öffentlichen Straßenverkehr durch Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 10 StVO angezeigt, können elektrisch betriebene Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen werden, Bussonderfahrstreifen benutzen oder Parksonderrechte nutzen.
Können im Ausland zugelassene, elektrisch betriebene Fahrzeuge ebenfalls Sonderrechte in Anspruch nehmen?
Ja. Voraussetzung ist die Anbringung einer Plakette mit dem Buchstaben E und dem amtlichen Kennzeichen auf der Rückseite des Fahrzeuges. Die Plakette wird durch die Kfz-Zulassungsbehörde ausgegeben, bei der der Antragsteller vorspricht.
Ist der HU-Bericht immer vorzulegen oder genügt der Stempel auf der Zulassung?
Der rechtliche Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung kann nur durch Vorlage des HU-Berichtes im Original erfolgen. Eine eingedruckte gültige HU (nicht gestempelt) in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird in der Regel auch anerkannt. Im Zweifelsfall behält sich die Zulassungsstelle die Vorlage des HU-Berichtes vor.