Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Geburt eines Kindes anzeigen
Alle Geburten, die sich in Chemnitz ereignen, werden durch das Standesamt Chemnitz beurkundet.
Wird das Kind im Krankenhaus geboren, zeigt das Krankenhaus automatisch die Geburt beim Standesamt an.
Wird das Kind zu Hause oder im Geburtshaus geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche mittels Geburtsanzeige der Hebamme im Standesamt angezeigt werden.
Downloads
- Bescheinigungen für soziale Zwecke: gebührenfrei
- Geburtsurkunde: 15,00 EUR (jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung 7,00 EUR)
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.
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Geburtsanzeige
(Original)
wird in der Regel von der Hebamme ausgefüllt - Personalausweis oder Reisepass der/des Anzeigenden (Original)
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Geburtsurkunde der Mutter
(Original)
Nur erforderlich bei Ledigen. -
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter
(Original)
Nur erforderlich bei Ledigen - sofern diese abgegeben wurde. -
Geburtsurkunde des Vaters
(Original)
Nur erforderlich bei Ledigen – wenn Vaterschaftsanerkennung vorliegt. -
Sorgerechtserklärung
(Original)
Nur erforderlich bei Ledigen - sofern diese abgegeben wurde. -
Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Eltern
(Original)
Nur erforderlich bei Verheirateten. -
Deutsche Übersetzung der Eheurkunde und Geburtsurkunde
(Original)
Nur erforderlich bei Verheirateten, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde bzw. wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren wurden. -
Eheurkunde und Nachweis der Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes)
(Original)
Nur erforderlich bei Geschiedenen und Verwitweten.
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Antwortdokumente:
- Geburtsurkunde
Zustellung:
- persönliche Abholung
- Personenstandsgesetz
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Wie erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?
Vaterschaftsanerkennungen nimmt ebenfalls das Jugendamt entgegen. Dort sind Unterhaltsfestlegungen und Sorgerechtserklärungen möglich.
Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen können auch vor einem Notar abgegeben werden.