Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Halteverbotszone bei Umzügen beantragen


Wenn Sie umziehen und mit dem Möbelwagen direkt vor Ihrer alten bzw. neuen Wohnung Parkraum benötigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Straße während des Be- und Entladens absperren.

Das Reservieren von Parkplätzen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung zum Beispiel durch das Aufstellen von Mülltonnen ist nicht erlaubt und für andere Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich.

Sie können aber für die Dauer Ihres Umzuges eine Halteverbotszone beantragen, die Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung ermöglicht.

Von der Verkehrsbehörde erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung für die Halteverbotszone.
Die Aufstellung der erforderlichen Beschilderung (auf Grundlage der Anordnung) ist durch den Antragsteller zu realisieren bzw. muss Ihrerseits eine Verkehrssicherungsfirma beauftragt werden. Die Kosten hierfür obliegen Ihnen.

Hinweis:
Gilt für den Bereich der geplanten Halteverbotszone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahme betragen die Kosten bzw. Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro zzgl. einer Portogebühr.

Rechtsgrundlage:
  • §§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
  • § 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zahlungsweise:
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (Original)
  • Lageplan/ Skizze (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Antwortdokumente:

  • Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Genehmigungsbescheid
  • Gebührenbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • auf Wunsch vorab per Fax
ca. 1 Woche

3 Monate

Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG

  • § 46 Abs. 1 StVO

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.