Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Halteverbotszone bei Umzügen beantragen
Wenn Sie umziehen und mit dem Möbelwagen direkt vor Ihrer alten bzw. neuen Wohnung Parkraum benötigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Straße während des Be- und Entladens absperren.
Das Reservieren von Parkplätzen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung zum Beispiel durch das Aufstellen von Mülltonnen ist nicht erlaubt und für andere Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich.
Sie können aber für die Dauer Ihres Umzuges eine Halteverbotszone beantragen, die Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung ermöglicht.
Von der Verkehrsbehörde erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung für die Halteverbotszone.
Die Aufstellung der erforderlichen Beschilderung (auf Grundlage der Anordnung) ist durch den Antragsteller zu realisieren bzw. muss Ihrerseits eine Verkehrssicherungsfirma beauftragt werden. Die Kosten hierfür obliegen Ihnen.
Hinweis:
Gilt für den Bereich der geplanten Halteverbotszone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.
Formulare
Rechtsgrundlage:
- §§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
- § 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (Original)
- Lageplan/ Skizze (Kopie)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Genehmigungsbescheid
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- auf Wunsch vorab per Fax
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- § 46 Abs. 1 StVO
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.