Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Ausbildungsförderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit für Schüler und Auszubildende, die keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung absolvieren.
Die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Änderungen ab 01.08.2019
Zum 01.08.2019 ist das 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben. So erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung des BAföG an aktuelle Entwicklungen, wie zum Beispiel die steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten. Die Anpassung wird in drei Stufen vorgenommen. Die erste Stufe erfolgt im Jahr 2019, die zweite im Jahr 2020 und die dritte Stufe im Jahr 2021.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Stufe zum Schuljahr 2019/2020
- Anhebung der Bedarfssätze um 5%
- Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 7%
- Anhebung der Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung um 13 Euro bzw. 9 Euro
- Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlages um 10 Euro
- Anhebung der Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder beim Kinderbetreu-ungszuschlag von 10 auf 14 Jahre
2. Stufe zum Schuljahr 2020/2021
- Anhebung der Bedarfssätze um 2%
- Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 3%
- Anhebung des Vermögensfreibetrages des Auszubildenden von 7.500 Euro auf 8.200 Euro
- Anhebung des Vermögensfreibetrages für Ehegatten, Lebenspartner und Kindes des Auszubildenden von jeweils 2.100 Euro auf jeweils 2.300 Euro
3. Stufe zum Schuljahr 2021/2022
- Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 6%
Formulare
-
Antrag auf Ausbildungsförderung
(Original)
Formblatt 1 -
Schulischer und beruflicher Werdegang
(Original)
Anlage 1 zu Formblatt 1 -
Bescheinigung nach § 9 BAföG
(Original)
Formblatt 2; "Bescheinigung nach § 9 BAföG" über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/ Fernunterrichtslehrgang
-
Erklärung der Eltern/ des Ehegatten
(Original)
Formblatt 3 -
Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG
(Original)
Anlage 2 zu Formblatt 1; Nur erforderlich bei eigenem Kind/ eigenen Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE mit dem Antragsassistenten "BAföG Digital" auslösen. Zu diesem gelangen Sie über den Link "ONLINE BEANTRAGEN".
Mit dem Antragsassistenten füllen Antragstellende nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben.
Eine Online-Antragstellung mit "BAföG Digital" ist auch möglich, wenn der Antragsteller nicht über die technischen Voraussetzungen der eID-Funktion verfügt. In diesem Fall kann der Antrag zwar nicht vollständig medienbruchfrei gestellt werden, aber alle Dokumente und benötigten Unterlagen können dort hochgeladen und versendet werden. "BAföG Digital" kann auf allen PCs, Tablets und Smartphones genutzt werden.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Die Antragsformulare können im Foyer des Moritzhofes, Bahnhofstraße 53, abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5014
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: ausbildungsfoerderung@stadt-chemnitz.de
- Behördenrufnummer 115 (Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Informationsseiten mit Antragsassistent:
- Schüler an Oberschulen, Gymnasien, Fachschulen, berufl. Gymnasien, Abendoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Klassen der beruflichen Grundbildung
- Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen
- Ausbildung an den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen
- Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen
- Auslandsaufenthalt
Können auch Studenten den Antrag im Sozialamt stellen?
Ist BAföG ein Darlehen?
Ab wann wird Ausbildungsförderung geleistet?
Für welche Ausbildungsstätten ist das Sozialamt zuständig?
Das Sozialamt ist ausschließlich für Schüler nachfolgender Schulen zuständig:
- weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Fachschulen oder Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen
- Abendrealschulen
- Abendgymnasien
- Kolleg
- Akademien
Welche Unterstützungsleistungen werden erbracht?
- Information und Hinweise zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
- Ausgabe und Bearbeitung der Anträge auf BAföG-Leistungen
- Feststellung der Zuständigkeit
- Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages