Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen


Ausbildungsförderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit für Schüler und Auszubildende, die keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung absolvieren.

Die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Änderungen ab 01.08.2019

Zum 01.08.2019 ist das 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben. So erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung des BAföG an aktuelle Entwicklungen, wie zum Beispiel die steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten. Die Anpassung wird in drei Stufen vorgenommen. Die erste Stufe erfolgt im Jahr 2019, die zweite im Jahr 2020 und die dritte Stufe im Jahr 2021.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Stufe zum Schuljahr 2019/2020

  1. Anhebung der Bedarfssätze um 5%
  2. Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 7%
  3. Anhebung der Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung um 13 Euro bzw. 9 Euro
  4. Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlages um 10 Euro
  5. Anhebung der Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder beim Kinderbetreu-ungszuschlag von 10 auf 14 Jahre


2. Stufe zum Schuljahr 2020/2021

  1. Anhebung der Bedarfssätze um 2%
  2. Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 3%
  3. Anhebung des Vermögensfreibetrages des Auszubildenden von 7.500 Euro auf 8.200 Euro
  4. Anhebung des Vermögensfreibetrages für Ehegatten, Lebenspartner und Kindes des Auszubildenden von jeweils 2.100 Euro auf jeweils 2.300 Euro


3. Stufe zum Schuljahr 2021/2022

  1. Anhebung der Einkommensfreigrenzen um 6%

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antrag auf Ausbildungsförderung (Original)
    Formblatt 1
  • Schulischer und beruflicher Werdegang (Original)
    Anlage 1 zu Formblatt 1
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Original)

    Formblatt 2; "Bescheinigung nach § 9 BAföG" über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/ Fernunterrichtslehrgang

  • Erklärung der Eltern/ des Ehegatten (Original)
    Formblatt 3
  • Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG (Original)

    Anlage 2 zu Formblatt 1; Nur erforderlich bei eigenem Kind/ eigenen Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
     
  • Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE mit dem Antragsassistenten "BAföG Digital" auslösen. Zu diesem gelangen Sie über den Link "ONLINE BEANTRAGEN".

    Mit dem Antragsassistenten füllen Antragstellende nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben.

    Eine Online-Antragstellung mit "BAföG Digital" ist auch möglich, wenn der Antragsteller nicht über die technischen Voraussetzungen der eID-Funktion verfügt. In diesem Fall kann der Antrag zwar nicht vollständig medienbruchfrei gestellt werden, aber alle Dokumente und benötigten Unterlagen können dort hochgeladen und versendet werden. "BAföG Digital" kann auf allen PCs, Tablets und Smartphones genutzt werden.

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Die Antragsformulare können im Foyer des Moritzhofes, Bahnhofstraße 53, abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden.

Hilfe bei der Beantragung:
6 bis 8 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Nachweise und Unterlagen
10 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Nachweise und Unterlagen
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Können auch Studenten den Antrag im Sozialamt stellen?

Nein. Studenten wenden sich an das Studentenwerk an ihrem Studienort.

Ist BAföG ein Darlehen?

Beim "Schüler-BAföG" nicht, hier handelt es sich um einen Zuschuss. Hingegen setzen sich die Leistungen nach dem BAföG bei Studenten aus einem Zuschuss sowie einem Darlehen zusammen.

Ab wann wird Ausbildungsförderung geleistet?

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Frühzeitige Antragstellung wird deshalb empfohlen.

Für welche Ausbildungsstätten ist das Sozialamt zuständig?

Das Sozialamt ist ausschließlich für Schüler nachfolgender Schulen zuständig:

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Fachschulen oder Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen
  • Abendrealschulen
  • Abendgymnasien
  • Kolleg
  • Akademien

Welche Unterstützungsleistungen werden erbracht?

  • Information und Hinweise zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
  • Ausgabe und Bearbeitung der Anträge auf BAföG-Leistungen
  • Feststellung der Zuständigkeit
  • Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages