Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Fördermittel für Kleingärtnervereine beantragen


Die Stadt Chemnitz gewährt Kleingärtnervereinen eine finanzielle Förderung für öffentlichkeitswirksame, gemeinnützige Maßnahmen entsprechend den Kriterien und Inhalten der Kleingartenförderrichtlinie der Stadt Chemnitz.
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendung.

Es fallen keine Kosten an (gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 7 SächsVwKG).
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Original)
  • Planungsunterlagen bei Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen (Original)
    Nur erforderlich, wenn der Fördergegenstand eine bauliche Maßnahme betrifft.
  • Leistungsbeschreibung einschließlich einer Folgekostenberechnung (Original)
  • Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kleingartenanlage, aus dem sich die Fördermaßnahme ableitet (Kopie)
  • Auskunft zur Betroffenheit hinsichtlich Leerstand einschließlich Altersanalyse für Maßnahmen mit Bezug zum demographischen Wandel (Original)
    Nicht erforderlich für Maßnahmen, die von den Kleingärtnerverbänden beantragt werden.
  • Haushalts- oder Wirtschaftsplan, aus dem der Zuschussbedarf ersichtlich ist (Kopie)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Kopie)
  • Die Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. (Original)
  • Antrag auf Auszahlung des Zuschusses (Original)
    Frühestens nach vorliegendem Bewilligungsbescheid.
  • Verwendungsnachweis (Original)
    Nach Abschluss der Maßnahme.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Bewilligungsbescheid oder
  • Ablehnungsbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post mit Zustellungsurkunde oder per Einschreiben
Die Prüfung der Unterlagen dauert ca. 4 Wochen, die Bescheidung erfolgt im Zuwendungsjahr in der Regel nach Vorliegen der bestätigten Haushaltssatzung.

Anträge können nur von zuwendungsfähigen Antragstellern entsprechend Förderrichtlinie entgegengenommen werden.

https://www.chemnitz.de/

Wie hoch ist der städtische Zuschuss?

Es werden bei Bewilligung bis zu 80% der Maßnahme durch die Stadt gefördert.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Fördermittel?

Nein, die Förderung von Vorhaben in Kleingartenanlagen ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Chemnitz.

Reicht eine Unterschrift für den Fördermittelantrag aus?

Der Fördermittelantrag ist entsprechend der Vertretungsberechtigung des Kleingärtnervereins laut Vereinssatzung in der Regel mit 2 Unterschriften zu versehen. Üblicherweise unterschreiben der Vorsitzende und ein weiteres berechtigtes Vorstandsmitglied. In seltenen Fällen regelt die Vereinssatzung die Vertretungsberechtigung mit einer Unterschrift. Schauen Sie daher in der Vereinssatzung nach, welche Vorschriften gelten.

Können Eigenleistungen der Kleingärtner gefördert werden?

Nein, nicht förderfähig sind Eigenleistungen der Kleingärtner, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Fördergegenstand stehen. Ebenso können sogenannte "Pflichtstunden" der Kleingärtner nicht auf die Maßnahme angerechnet werden.