Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Fördermittel für Kleingärtnervereine beantragen
Die Stadt Chemnitz gewährt Kleingärtnervereinen eine finanzielle Förderung für öffentlichkeitswirksame, gemeinnützige Maßnahmen entsprechend den Kriterien und Inhalten der Kleingartenförderrichtlinie der Stadt Chemnitz.
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendung.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Original)
-
Planungsunterlagen bei Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Fördergegenstand eine bauliche Maßnahme betrifft. - Leistungsbeschreibung einschließlich einer Folgekostenberechnung (Original)
- Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kleingartenanlage, aus dem sich die Fördermaßnahme ableitet (Kopie)
-
Auskunft zur Betroffenheit hinsichtlich Leerstand einschließlich Altersanalyse für Maßnahmen mit Bezug zum demographischen Wandel
(Original)
Nicht erforderlich für Maßnahmen, die von den Kleingärtnerverbänden beantragt werden. - Haushalts- oder Wirtschaftsplan, aus dem der Zuschussbedarf ersichtlich ist (Kopie)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Kopie)
- Die Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. (Original)
-
Antrag auf Auszahlung des Zuschusses
(Original)
Frühestens nach vorliegendem Bewilligungsbescheid. -
Verwendungsnachweis
(Original)
Nach Abschluss der Maßnahme.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6728
- Fax: 0371 488-6796
- E-Mail: kleingartenwesen@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bewilligungsbescheid oder
- Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post mit Zustellungsurkunde oder per Einschreiben
- Kleingartenförderrichtlinie der Stadt Chemnitz
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Anträge können nur von zuwendungsfähigen Antragstellern entsprechend Förderrichtlinie entgegengenommen werden.