Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Fundsache suchen
Im Fundbüro kann ausschließlich nach verlorenen Gegenständen gesucht werden.
Der Eigentümer kann eine Verlustanzeige aufgeben. Er wird dann bei Auffinden des Gegenstandes benachrichtigt.
Verlorene Dokumente müssen bei den ausstellenden Behörden des Wohnsitzes gemeldet werden.
Eigene Fundbüros unterhalten die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Post AG und die Autobus Sachsen GmbH. Diese Firmen geben keine Fundsachen im Fundbüro ab.
Formulare
Downloads
- Verlustanzeige (Original)
Die Verlustanzeige kann erfolgen durch:
- Eigentümer persönlich
- Vertreter (mit Angaben zum Verlierer, Zeit und Ort des Verlustes)
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3399
- E-Mail: fundbuero@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Durchschrift der Verlustanzeige
Zustellung:
- Der Eigentümer erhält eine Mitteilung, wenn die gesuchte Sache im Fundbüro entgegen genommen wurde.
Eigene Fundbüros unterhalten:
- Deutsche Bahn AG – Kontakt über Servicepoint im Bahnhof
Fundservice Hotline 0900/1990599 (59 Cent/Minute)
www.fundservice.bahn.de - Deutsche Post AG
Von diesen Firmen werden keine Fundsachen im Fundbüro abgegeben.
Was passiert mit den Fundsachen?
Fundsachen werden registriert und 6 sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt.
Nicht abgeholte Fundsachen werden 6 Wochen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gemacht.
Fundsachen, die nicht dem Eigentümer übergeben werden können, werden karitativen Einrichtungen übergeben, versteigert oder vernichtet. Schlüssel werden immer vernichtet.
Kann der Finder die Fundsache erhalten?
Ja, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb der Frist von 6 Monaten meldet. Bei Abholung fallen für den Finder Verwaltungsgebühren nach dem Wert der Fundsache an.
Wie erhält der Finder den Finderlohn?
Das Fundbüro behält den Finderlohn ein, wenn der Eigentümer die Fundsache abholt. Der Finderlohn wird dem Finder überwiesen.
Zahlt der Verlierer keinen Finderlohn, steht dem Finder der zivilrechtliche Klageweg frei.
Muss der Verlierer Finderlohn bezahlen?
Der gesetzliche Finderlohn richtet sich nach §971 BGB.
Bei Sachen beträgt der Finderlohn 5 % von den ersten 500 Euro des Wertes und 3 % vom 500 Euro übersteigenden Wert.
Kann der Finder eine Aufwandsentschädigung erhalten?
Ja, vom Eigentümer der Sache (§970 BGB)
Müssen Fundsachen abgegeben werden?
Ja, eine Fundunterschlagung ist strafbar.
Wie erfahre ich, ob mein Schlüssel im Fundbüro abgegeben wurde?
Schlüssel sind sehr individuelle Gegenstände. Ob ein Schlüssel im Fundbüro abgegeben wurde, kann nur bei einer persönlichen Vorsprache unter Vorlage des Zweitschlüssels oder mit einer aktuellen Bestätigung des Vermieters geklärt werden.
Was passiert mit einer Geldbörse/Brieftasche, die im Fundbüro abgegeben wurde?
Befinden sich Dokumente in der Geldbörse, wird die gesamte Geldbörse an das Fundbüro der Behörde geschickt, die die Dokumente ausgestellt hat.
Wie lange wird die Fundanzeige aufbewahrt bzw. beantwortet?
Sofern der Eigentümer ermittelt werden kann, wird er in diesem Zeitraum benachrichtigt.
Wer gibt Fundsachen im Fundbüro ab?
- Bürgerinnen und Bürger
- Chemnitzer Verkehrs AG
- Galeria Kaufhof
- Einkaufszentrum Galerie Roter Turm
- Einkaufszentrum Sachsen Allee
- Einkaufszentrum Vita Center
- alle Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung inkl. Stadtbad
- Polizei