Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohnungsberatung und –vermittlung
Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.
Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:
- Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung
- Kontaktaufnahmen zu den Vermietern
- Vermittlung von Unterstützungsangeboten
- Beratung bei unzureichenden Wohnverhältnissen
- Beschaffung von Wohnungsangeboten
- Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und der betreuenden Fachstelle
- Vermittlung von Angeboten für behinderte Menschen, Senioren und kinderreiche Familien
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Beratungen finden immer zu den Öffnungszeiten der Dienststelle statt.
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Einkommensnachweise
(Kopie)
Nur erforderlich, soweit Einkommen vorhanden ist. - Personalausweis oder Reisepass (Original)
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Bescheid über die Aufforderung zum Umzug
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn ein solcher vorliegt. -
Schwerbehindertenausweis
(Original)
Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist. -
Fristlose Kündigung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn eine solche vorliegt. -
Aktueller Mietvertrag
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist. -
Räumungsurteil
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn ein solches vorliegt.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5056
- Telefon: 0371 488-5508
- Fax: 0371 488-5596
- E-Mail: migranten.wohnungslose@stadt-chemnitz.de
- § 10 Abs. 2 SGB XII
- i.V.m. § 11 SGB XII
- Interne Arbeitsanweisung
Rechtsbehelfe sind nicht möglich, da nur Beratungsleistung erfolgt.
Wer kann zur Wohnungsvermittlung vorsprechen?
- Wohnungssuchende mit geringem Einkommen
- Leistungsempfänger von SGB II und XII
- Menschen mit Behinderung
- Senioren
- kinderreiche Familien
- wohnungslose Personen