Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Wohnungsberatung und –vermittlung


Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.

Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:

  • Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung
  • Kontaktaufnahmen zu den Vermietern
  • Vermittlung von Unterstützungsangeboten
  • Beratung bei unzureichenden Wohnverhältnissen
  • Beschaffung von Wohnungsangeboten
  • Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und der betreuenden Fachstelle
  • Vermittlung von Angeboten für behinderte Menschen, Senioren und kinderreiche Familien


Eine schriftliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Beratungen finden immer zu den Öffnungszeiten der Dienststelle statt.

Es fallen keine Gebühren an.
Persönliche Vorsprache des Wohnungssuchenden - Aufnahmegespräch
  • Einkommensnachweise (Kopie)
    Nur erforderlich, soweit Einkommen vorhanden ist.
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Bescheid über die Aufforderung zum Umzug (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn ein solcher vorliegt.
  • Schwerbehindertenausweis (Original)
    Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
  • Fristlose Kündigung (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine solche vorliegt.
  • Aktueller Mietvertrag (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
  • Räumungsurteil (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn ein solches vorliegt.

Hilfe bei der Beantragung:

  • § 10 Abs. 2 SGB XII
  • i.V.m. § 11 SGB XII
  • Interne Arbeitsanweisung

Rechtsbehelfe sind nicht möglich, da nur Beratungsleistung erfolgt.

Wer kann zur Wohnungsvermittlung vorsprechen?

  • Wohnungssuchende mit geringem Einkommen
  • Leistungsempfänger von SGB II und XII
  • Menschen mit Behinderung
  • Senioren
  • kinderreiche Familien
  • wohnungslose Personen

Können Sie mir Wohnungsangebote vermitteln?

Wohnungsangebote können nach persönlicher Vorsprache vermittelt werden.

Kann man einen Termin vereinbaren?

Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer 0371 488-5042 möglich.