Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Öffentliche Veranstaltung anzeigen


Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie das ab einer Besucherzahl von 200 beim Ordnungsamt anzeigen. Das Ordnungsamt fungiert als Servicestelle, so dass Sie nicht einzeln alle zuständigen Ämter aufsuchen müssen. Ihre Anzeige wird im Ordnungsamt geprüft und alle Fachbehörden einbezogen.

Bei Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich ein Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung nach § 18 SächsStrG beim Tiefbauamt zu stellen.

Kosten (minimal): 20,00 Euro
Kosten (maximal): 750,00 Euro

Beschreibung:
entsprechend dem Verwaltungsaufwand

Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen

  • Anzeige über die geplante Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung (Original)
  • Lageplan mit Maßangaben (Kopie)
    Es muss erkennbar sein, wohin bauliche Anlagen (Stände, Bühne, Bestuhlung, etc.) gestellt werden sollen.
  • Veranstaltungskonzeption (Kopie)
    Es muss deutlich werden, was, wann, wie lange, wo, durch wen und wie etwas durchgeführt wird.
  • Ordnereinsatzplan (Kopie)
    Je nach Art der Veranstaltung erforderlich.
  • Nachweis der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung * (Kopie)
    Der Nachweis soll abhängig von der Art der Veranstaltung erfolgen.
  • Miet-/ Überlassungsvertrag * (Kopie)
    Nur erforderlich bei Nutzung fremder Flächen oder Gebäude.
Als unterstützendes Werkzeug zur fakultativen Sicherheitsbewertung ihrer Veranstaltung steht Ihnen unter Downloads die Datei "Bewertung der Veranstaltung" zur Verfügung. Für die Nutzung benötigen Sie MS Excel.
Bei Anwendungsproblemen erhalten Sie gern Unterstützung in einem persönlichen Termin im Ordnungsamt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3146
  • Fax: 0371 488-3291

Für Veranstaltungen im Rahmen der Kulturhauptstadt und Großveranstaltungen:
  • Telefon: 0371 488-3164
Antwortdokumente:
  • Anmeldebestätigung oder
  • Auflagenbescheid

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
  • § 2 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.