Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schulaufnahmeuntersuchung: Termin buchen


Alle schulpflichtigen Kinder müssen sich im Schuljahr vor der Einschulung einer Pflichtuntersuchung nach §26a Sächsischem Schulgesetz durch das Amt für Gesundheit und Prävention unterziehen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, im Sinne einer "betriebsärztlichen Untersuchung" festzustellen, ob das Kind gesundheitlich in der Lage ist, den Schulalltag zu meistern oder ob aufgrund besonderer Umstände bereits vor oder auch nach Schulstart bestimmte Förderprogramme angeraten sind.

Diese Untersuchung kann nicht vom Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich. Die Gesamtdauer der Untersuchung beträgt ca. eine Stunde.

Als Ergebnis steht die Empfehlung zur Regelbeschulung, zu vorzeitiger Einschulung, zum sonderpädagogischem Förderbedarf oder zur Rückstellung. Zurückgestellte Kinder haben sich im Folgejahr einer erneuten Schulaufnahmeuntersuchung zu unterziehen.

Die Buchung der Termine erfolgt selbstständig durch die Eltern online für den Zeitraum zwischen 01.08. bis zum 31.01. des Folgejahres. Bei fehlendem Online-Zugang kann die Buchung über die 115 erfolgen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Anamnesebogen
    • bei Terminbuchung online möglich
    • Papierformulare im Amt für Gesundheit und Prävention vorhanden
    Ein (Online) ausgefüllter Anamnesebogen erleichtert die Entscheidungsfindung des Arztes und verkürzt die Wartezeit.
  • Impfausweis (Original)
  • gelbes Untersuchungsheft (Original)
  • wichtige Arzt- und Therapieberichte (Original)
    alle vorhandenen notwendigen Befundunterlagen
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Der Vorgang wird direkt ONLINE ausgelöst. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 115
Antwortdokumente:
  • Terminbestätigung

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per E-Mail
Abschluss der Schulaufnahmeuntersuchung 31.01. des Einschulungsjahres
  • §26a SächsSchulG
  • SächsSchulgesPflVO
  • SächsGDG

Wie verhalte ich mich, wenn ich zum gebuchten Termin verhindert bin, kann ich einen gebuchten Termin ändern?

Bitte stornieren Sie den Termin rechtzeitig und buchen einen neuen.

Ich habe keinen Online-Zugang, was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an die 115.

Muss ich mich zu der Untersuchung anmelden?

Ja, es handelt sich um eine Pflichtuntersuchung, auch wenn Ihr Kind bereits in Ihrer Wunschschule untersucht wurde.

Mein Wunschtermin ist nicht verfügbar, was kann ich tun?

Die Termine werden nur für einen begrenzten Zeitraum freigegeben. Schauen Sie einfach später nach neuen verfügbaren Terminen.

Muss ich den Anamnesebogen online ausfüllen?

Sie können den Anamnesebogen vor Ort im Gesundheitsamt ausfüllen. Erscheinen Sie dazu bitte mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin vor Ort.