Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken.
Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die ihren Wohnraum untervermieten.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und Name des Eigentümers,
- Datum des Einzugs,
- die Anschrift der Wohnung,
- die Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen.
Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, da in ihm in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie rechts auf dieser Seite unter der Rubrik "Formulare".
Die Bestätigung muss dem Meldepflichtigen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zur Verfügung gestellt werden, da innerhalb dieser Frist die Anmeldung bei der Meldebehörde durchgeführt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass die Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängen kann, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommen.
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Wohnungsgeberbestätigung
(Original)
eigenhändig unterschrieben
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Meldepflichtiger
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de