Untere Forstbehörde
Die Untere Forstbehörde Chemnitz übernimmt vielfältige Aufgaben im Bereich des Privat- und Körperschaftswaldes. Weiterhin vertritt die Untere Forstbehörde Chemnitz die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes in zahlreichen Planungs- und Genehmigungsverfahren und bearbeitet Bürgeranliegen und Anfragen.
Aufgaben der Unteren Forstbehörde
- Vollzug des Sächischen Waldgesetztes
- Feststellen der Waldeigenschaft und Waldflächenabgrenzung
- Genehmigungsverfahren nach Sächsischem Waldgesetz
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Überwachung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes durch private und körperschaftliche Waldbesitzer
- Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Gefahren (z.B. insekten, Waldbrände)
- Überwachung und Anordnung von Schutzmaßnahmen
- Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen im Wald
Informationen der Unteren Forstbehörde
Betreten des Waldes
Die Wälder im Stadtgebiet von Chemnitz dienen in hohem Maße der Erholung. Zu jeder Jahreszeit nutzen Spaziergänger, Wanderer, Fahrradfahrer oder Pilzsucher die Möglichkeit der Erholung und Entspannung im Wald. Laut Sächsischem Waldgesetz hat jeder das Recht den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, dabei erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. >>mehr
Feuerstätten im bzw. am Wald
Feuer stellt eine große Gefahr für den Wald und die darin lebenden Tiere und Pflanzen dar. Da nur ein sehr geringer Teil der Waldbrände auf natürliche Ursachen, wie z. B. Blitzschläge, zurückzuführen ist, darf zum Schutz vor Waldbränden im oder am Wald nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden. >>mehr
Reiten im Wald
Das Reiten im Wald zählt für viele Reiter zu den schönsten Freizeitaktivitäten und dient der aktiven Erholung in der Natur. Dabei ist zu beachten, dass in Sachsen das Reiten im Wald den Regelungen des Sächsischen Waldgesetzes unterliegt. >>mehr