Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Wohnungs- und Gewerbeeinheit verkaufen (Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen)
Downloads
Kosten (maximal): 200,00 Euro
Beschreibung:
Die Bearbeitung kostet je Sondereigentum
- innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens: 42,00 Euro
- außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens: 62,00 - 200,00 Euro
Bei zusätzlicher Ausfertigung eines Aufteilungsplanes nach Tarifstelle 9.1
- 42,00 Euro
Je Mehrfertigung nach Tarifstelle 9.3
- 15,00 - 42,00 Euro
Rechtsgrundlage:
Sächsisches Kostenverzeichnis lfd. Nr. 17, Tarifstelle 9
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (Original)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Original)
- aktueller Grundbuchauszug (Original)
- Schnitte und Gebäudeansichten (Original)
-
Lageplan
(Original)
mit Darstellung von Garagen, Stellplätzen, Gärten, Terrassen sowie sonstiger Nebengebäude auf dem beantragten Grundstück und Kennzeichnung als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum -
Grundrisse
(Original)
aller Etagen, auch nicht ausgebauter Dachböden - ggfs. Vollmacht/ Nachweis der gesetzl. Vertretung (Original)
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6371
- Fax: 0371 488-6399
- E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de