Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Führerschein: Schlüsselzahlen zur Klasse B eintragen


Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

 

Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland zum Führen von Krafträdern.

 

Schlüsselzahl 197

Die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B entfällt, wenn der Bewerber oder Inhaber der Fahrerlaubnis durch Vorlage eines Schaltnachweises nach Anlage 7 FeV nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.

28,60 Euro Antrag

10,00 Euro Vorläufige Fahrtberechtigung

5,10 Euro Direktversand

Bar, EC-Karte

  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • bisheriger Führerschein (Original)
  • biometrisches Passbild (Original)

    entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokuments selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" zur Verfügung.

  • Fahrerschulung (Original)

    bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • den Antragsteller persönlich

 

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin

Antwortdokumente

  • Führerschein

 

Zustellung

  • Zusendung durch die Bundesdruckerei

4 bis 6 Wochen

§ 6a, § 6b, § 17a jeweils i.V.m. Anlage 7 FeV