Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Reisepass beantragen


Bitte beachten Sie: Die Herstellungszeit für Reisepässe durch die Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 8 Wochen.

Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.

Alle Deutschen, die in Chemnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.

Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen.  Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.

Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgestellt.

Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers, d. h. Passfoto und Fingerabdrücke. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht.

Seit 01.03.2017 wird der Reisepass nach neuem Muster ausgestellt.

Alle im Umlauf befindlichen älteren Reisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Der Reisepass ist auch als Express-Pass (Bearbeitungszeit in der Regel 3 Werktage) und als 48-Seiten-Pass erhältlich.



Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und der Fingerabdrücke (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Formulare.

Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt



Bei Bedarf zuzüglich:

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass


Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

  • Bar
  • EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
  • Bisheriger Reisepass oder Ausweisdokument (Original)
  • Biometrisches Passbild (Original)

    Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei, neu, Maße 3,5 x 4,5 cm ohne Rand

  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung) (Original)

    Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1

  • Nachweis über das Sorgerecht (Original)

    Nur erforderlich bei:

    • alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
    • gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt) o.a.
  • Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten (Original)
  • Zustimmungserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann (Original)

    Die Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zur Antragstellung nicht erscheinen kann.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Hinweise:

  • Die Beantragung eines Expressreisepasses sollte in der Meldebehörde bis 11.00 Uhr erfolgen, um die Herstellung schnellstmöglich durchzuführen.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Reisepass


Zustellung:

mind. 10 Wochen dauert derzeit die Antragstellung des Reisepasses.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen abgeholt werden.

Passgesetz, Passverwaltungsvorschrift, Passverordnung

Der Verlust des Reisepasses ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Reisepasses der Meldebehörde mitzuteilen.

Bundesdruckerei - Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de

Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html;jsessionid=1E087B1682456871C5845E2394E1778A.live861

Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html