Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Personalausweis: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wird dargelegt, sofort einen neuen Personalausweis zu benötigen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.
Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Den vorläufigen Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Der vorläufige Personalausweis dient grundsätzlich nicht als Reisedokument, wird aber in einigen Ländern als solches akzeptiert. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.
Die Aufnahme des Passfotos und der Unterschrift (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Formulare.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei; neu; Maße: 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
-
Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
(Original)
Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Vorläufiger Personalausweis
Zustellung:
- Persönliche Abholung
- Abholung durch Bevollmächtigten mit formloser Vollmacht
Im Bürgerhaus am Wall ist zu den Öffnungszeiten eine kurzfristige Ausstellung möglich; sonst 3-4 Arbeitstage
Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.
Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen, kann aber auch entwertet überlassen werden.
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisporal.de
Bundesdruckerei - Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html;jsessionid=1E087B1682456871C5845E2394E1778A.live861
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html