Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bildungspaket: Mittagessen in den Ferien im Hort beantragen
Rückwirkend zum 01.01.2014 hat der Stadtrat am 24.09.2014 die Einführung einer neuen freiwilligen Leistung beschlossen: das Ferienmittagessen im Hort.
Damit können Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, nun auch soziale Leistungen für die Teilnahme am Ferienmittagessen in Anspruch nehmen, wenn sie in den Ferien einen Hort besuchen und dort das Mittagessen einnehmen.
Die Berechtigten bzw. die Eltern müssen das Ferienmittagessen zwar zunächst vorfinanzieren. Auf Antrag erstattet das Sozialamt jedoch anschließend diese Auslagen abzüglich eines Eigenanteils von 1,00 EUR/Portion Mittagessen, der von den Berechtigten selbst aufzubringen ist.
Die Erstattung erfolgt auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.
Kosten für Zwischenmahlzeiten wie z. B. Frühstück und Vesper, Snacks sowie Getränke werden nicht erstattet.
Die Antragstellung für das abgelaufene Schuljahr (einschließlich der Sommerferien) ist ab dem 1. Schultag des folgenden Schuljahres bis zum 31. Oktober des Jahres beim Sozialamt der Stadt Chemnitz möglich.
- Antrag auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in den Schulferien im Hort (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5588
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: bildungspaket@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Überweisung auf die im Antrag angegebene Bankverbindung