Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Personalausweis beantragen


Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Deutschen, die in Chemnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderliche Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.

Seit dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen und bietet neben der Funktion als amtliches Ausweisdokument folgende Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion bzw. eID),
  • qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig; muss privat beantragt werden) und
  • hoheitliche Biometriefunktion (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke).

Die Abgabe der Fingerabdrücke ist seit 02.08.2021 Pflicht.

Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und der Fingerabdrücke (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Downloads.

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

Gebührenfreie Dienstleistungen:
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
nachträgliches Setzen der PIN durch die Behörde
Entsperren der Online-Ausweisfunktion

  • Bar
  • EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Biometrisches Passbild (Original)

    Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei,neu, Maße:3,5 x 4,5 cm ohne Rand

  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung) (Original)

    Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1

  • Nachweis über das Sorgerecht (Original)
    • bei alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
    • gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt) o.a.
  • Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten (Original)
  • Zustimmungserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann (Original)

    Die Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zur Antragstellung nicht erscheinen kann.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Personalausweis


Zustellung:

3 bis 4 Wochen;
nach Herstellung des Personalausweises wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, der Ausweis liegt dann i. d. R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit
Personalausweisgesetz

Der Verlust des Personalausweises ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Personalausweises der Meldebehörde mitzuteilen.
Die eID-Funktion kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.

Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen, kann aber auch entwertet überlassen werden.

Sollte es Ihnen durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Bundesdruckerei - Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de

Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html;jsessionid=1E087B1682456871C5845E2394E1778A.live861

Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html