Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Reisepass beantragen
Bitte beachten Sie: Die Herstellungszeit für Reisepässe durch die Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 8 Wochen.
Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.
Alle Deutschen, die in Chemnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgestellt.
Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers, d. h. Passfoto und Fingerabdrücke. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht.
Seit 01.03.2017 wird der Reisepass nach neuem Muster ausgestellt.
Alle im Umlauf befindlichen älteren Reisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Der Reisepass ist auch als Express-Pass (Bearbeitungszeit in der Regel 3 Werktage) und als 48-Seiten-Pass erhältlich.
Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und der Fingerabdrücke (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Formulare.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32,00 Euro für Expresslieferung
- 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
Gebührenermäßigungen gibt es nicht.
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Bisheriger Reisepass oder Ausweisdokument (Original)
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Biometrisches Passbild
(Original)
Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei, neu, Maße 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
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Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
(Original)
Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1
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Nachweis über das Sorgerecht
(Original)
Nur erforderlich bei:
- alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
- gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt) o.a.
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten (Original)
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Zustimmungserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann
(Original)
Die Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zur Antragstellung nicht erscheinen kann.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hinweise:
- Die Beantragung eines Expressreisepasses sollte in der Meldebehörde bis 11.00 Uhr erfolgen, um die Herstellung schnellstmöglich durchzuführen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Reisepass
Zustellung:
- Persönliche Abholung
- Abholung mit Vollmacht (formlos oder "Vollmacht zur Abholung von Dokumenten im Bürgeramt")
- wenn vorhanden ist der alte Reisepass oder vorläufige Reisepass bei Abholung des Neuen vorzulegen
mind. 10 Wochen dauert derzeit die Antragstellung des Reisepasses.
Bei Expressbestellung kann der Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen abgeholt werden.
Der Verlust des Reisepasses ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Reisepasses der Meldebehörde mitzuteilen.
Bundesdruckerei - Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html;jsessionid=1E087B1682456871C5845E2394E1778A.live861
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html