Schulanmeldung
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019). Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Interaktiver Stadtplan
Anmeldung:
8. und 13. August 2024, jeweils von 14 bis 18 Uhr
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an.
Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies bis 15. September 2024, über die Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft, bei einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich anzeigen.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Hinweise
- Kooperationsschule Chemnitz (Schulbezirk IV)
- neuer Standort – ab Schuljahr 2024/2025 im Schulobjekt Brauhausstraße 16, 09111 Chemnitz (ehemaliges Gebäude der Annenschulen)
- Anmeldung erfolgt im vorgenannten Objekt
- Grundschule Adelsberg (Schulbezirk V)
- baubedingte Auslagerung am Schulstandort Comeniusstraße 1, 09120 Chemnitz
(J.-A.-Comenius-Grundschule) bis voraussichtlich Herbstferien 2024 - Anmeldung erfolgt in den mobilen Klassenräumen am Standort der J.-A.-Comenius-Grundschule
- baubedingte Auslagerung am Schulstandort Comeniusstraße 1, 09120 Chemnitz
- Annenschule -Grundschule- (Schulbezirk V)
- baubedingte Auslagerung im Schulgebäude Jakobstraße 20, 09130 Chemnitz (Grundschule „Südlicher Sonnenberg“)
- Anmeldung erfolgt im vorgenannten Objekt
- Grundschule Charlottenstraße 52 (Schulbezirk V)
- baubedingte Auslagerung in den mobilen Klassenräumen am Standort der J.-A.-Comenius-Grundschule
- Anmeldung erfolgt in der Grundschule Harthau, Stöcklstraße 4, 09125 Chemnitz
Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung ab sofort möglich
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.
Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung
Untersuchungstermine stehen ab August zur Wahl. Bei Fragen und Problemen steht die Behördenrufnummer 115 zur Verfügung.
Die Untersuchung findet im Amt für Gesundheit und Prävention, Am Rathaus 8, auf der 3. Etage statt und dauert insgesamt 60 Minuten.
> Weitere Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung
Weitere Infos
Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2024/2025
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten ihre Bildungsempfehlung am 09. Februar 2024, danach erfolgt die Anmeldung an der weiterführenden Schule.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 1. März 2024 an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Original Bildungsempfehlung
- Kopie Halbjahresinformation Klasse 4
- Kopie Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium)
- Kopie Geburtsurkunde
- ggf. Kopie Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
- ggf. Kopie Nachweis Alleinsorgeberechtigung
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 15. Mai 2024 erteilt.
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (05.03. bis 14.03.2024). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 5. März 2024 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.