Kulturförderung der Stadt Chemnitz
Unterstützung einer lebendigen Kultur
Das vielfältige und lebendige Kulturangebot in Chemnitz wird angeregt und unterstützt. Gefördert werden Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelkünstler sowie Projekte.
Im Bereich Kulturmanagement befindet sich die Leitung des Kulturraumsekretariates für den urbanen Kulturraum Chemnitz, welches auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes wirkt.
- Förderung und Koordinierung von kommunalen und sächsischen Fördermöglichkeiten; Organisation und Durchführung der Förderverfahren
- Beratung, Information für freie Kulturakteure sowie Vernetzungen und Unterstützung
- Geschäftsstelle des Kulturbeirates der Stadt Chemnitz
Alle Unterlagen, Formulare und Förderrichtlinien auf einen Blick
- Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz für Kunst und Kultur [4,9 MB]
- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Jugendkulturfonds“ [439,4 kB]
- Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses
- Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung
- Antrag Jugendkulturfonds
- Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen
- Verwendung von Kulturfördermitteln nachweisen
Förderung von Kleinprojekten
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben für den Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Weitere Informationen und Online-Antrag im Dienstleistungsportal:
Kulturförderung seit 2021
Neue Förderrichtlinie in Kraft getreten
Am 25.06.2020 beschloss der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“.
Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.
Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.