Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sozialversicherung: Hilfe in Angelegenheiten der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung einholen
Unterstützung bei Sozialversicherungsangelegenheiten durch:
- Aufnahme und Weiterleitung von Anträgen auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung
- Auskünfte zu allen Angelegenheiten der Sozialversicherung
- Aufnahme von Widersprüchen gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger
- Aufnahme sonstiger Anliegen und deren Weiterleitung
- Unterstützung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Beglaubigungen der Kopien von Unterlagen für Sozialversicherungszwecke
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5062
- Telefon: 0371 488-5063
- Fax: 0371 488-5094
- E-Mail: versicherungsamt@stadt-chemnitz.de
- § 93 SGB IV i. V. m.
- § 3 SächsAGSGB
Das Versicherungsamt bearbeitet die Anträge nicht selbst, sondern berät, informiert, hilft beim Ausfüllen und leitet die Anträge weiter. Das Eingangsdatum von Anträgen und Rechtsbehelfen im Versicherungsamt gilt auch als Eingangsdatum bei dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html