Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kaufpreissammlung: Auskunft beantragen
Basis der Kaufpreissammlung sind Daten aus notariell beurkundeten Kaufverträgen (§ 195 BauGB). Der Gutachterausschuss erhält alle Kaufverträge und ist in der Lage, das tatsächliche Marktgeschehen transparent zu machen.
Die Kaufpreissammlung bietet die Möglichkeit, echte Marktdaten bereitzustellen.
Die Vergleichsdaten aus den Auskünften der Kaufpreissammlung werden im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen kundenorientiert weitergegeben.
Entsprechend der Städtischen Verwaltungskostensatzung beträgt die Gebühr:
- 20,00 Euro/Kauffall für schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung je Auswertungsfall bis 5 Fälle
- 10,00 Euro/Kauffall für jeden weiteren Auswertungsfall (ab 6. Kauffall)
- die Mindestgebühr beträgt 40,00 Euro
-
Antrag zur Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
(Kopie)
Es werden alternativ auch formlose Schreiben akzeptiert, aus denen alle Angaben hervorgehen. - Nachweis des berechtigten Interesses des Antragstellers (Kopie)
- Auftragsunterlagen vom Auftraggeber (Kopie)
- Antragsteller persönlich mit berechtigtem Interesse
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Aufträge können nur bearbeitet werden, wenn die vollständige Hausanschrift (keine Postfach-Adresse) vorliegt.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6244
- Telefon: 0371 488-6207
- Telefon: 0371 488-6278
Antwortdokumente:
- Auskunft aus Kaufpreissammlung und
- Kostenbescheid
Zustellung:
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung je nach Wunsch analog per Post oder digital per E-Mail,
- Kostenbescheid per Post
- Baugesetzbuch
- Sächsische Gutachterausschussverordnung
Kann Jedermann Auskunft aus der Kaufpreissammlung bekommen?
Nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, z.B.
- Sachverständige zur Ermittlung von Grundstückswerten,
- Banken,
- Gerichte,
- Finanzamt,
- Jobcenter,
- Behörden.
Wann ist davon auszugehen, das berechtigtes Interesse und sachgerechte Verwendung vorliegt?
- wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen,
- wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Informationen glaubhaft macht.
Gibt es Alternativen zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung?
- Grundstücksmarktbericht der Stadt Chemnitz mit aufbereiteten Vergleichsfaktoren (Gebühr 65,00 Euro)
- Marktrichtwertauskunft = Richtwert pro m2; Wohn- und Nutzfläche (schriftlich je Richtwert 32,50 Euro)
- Bodenrichtwertauskunft (schriftlich je Richtwert 32,50 Euro) oder kostenfreie Einsicht im Internet